Herausforderungen der CSRD – In 8 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht

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​​​​​​​veröffentlicht am 24​. April 2024


Mit dem Beschluss des European Green Deals im Jahr 2019 hat die Europäische Kommission einen Fahrplan vorgelegt, dessen Ziel die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 ist. Dieser beinhaltet eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, dessen Bestandteil unter anderem die Nachhaltigkeitsberichtserstattung ist. Insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – deren nationale Umsetzung am 22. März im Referentenentwurf veröffentlicht wurde – stellt die Telekommunikationsbranche zukünftig vor neue Herausforderungen.

Mit der CSRD als wichtige Säule des European Green Deals werden die Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung ersetzt und deutlich erweitert. Sie zielt darauf ab, Transparenz über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen des unternehmerischen Handelns, aber auch über die Auswirkungen eines Unternehmens auf Menschen und Umwelt herzustellen. Mit der Ausweitung der Berichtspflicht steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen schätzungsweise EU-weit von 11.600 auf 49.000, davon ca. 15.000 in Deutschland. Dabei greift die Berichtspflicht stufenweise, wie Abbildung 1 entnommen werden kann.

Abbildung 1: Stufenweise Erweiterung der Berichtspflicht

Bisher konnten Unternehmen die Art der Veröffentlichung ihrer Nachhaltigkeitsberichte selbst bestimmen. Mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bestimmt die EU verbindliche und einheitliche Berichtsstandards, die für alle von der CSRD-Pflicht betroffenen Unternehmen gelten. Die Standards beinhalten konkret anzuwendende Praktiken, Berechnungen und Layouts für das Reporting. Um die langfristige Handlungsfähigkeit in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit gewährleisten zu können, müssen Telekommunikationsunternehmen sich mit den Vorgehensweisen der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen.

Unsere Unterst​ützung


Mittels unserer modularen Angebotsmöglichkeiten (Abbildung 2) können wir Sie gezielt in einzelnen Bereichen der Berichtserstattung, aber auch während des gesamten Prozesses unterstützen. Folgende Module können Sie einzeln bei uns beauftragen:


Abbildung 2: Unsere Leistungen für Sie

Wir prüfen mit Ihnen in einem ersten Schritt, ob Sie von der CSRD betroffen und berichtspflichtig sind. Anschließend besprechen wir zusammen in einem Workshop die Anforderungen der CSRD, welche Sie erfüllen müssen. Gemeinsam führen wir eine Stakeholder- sowie Wesentlichkeitsanalyse durch und erarbeiten Ihre Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele. Wir entwickeln unternehmensspezifische
Kennzahlen, identifizieren, erheben, validieren und bereiten die benötigten Daten für sie auf. Abschließend erarbeiten wir mit Ihnen ein Berichtsgerüst gemäß European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für Ihren finalen Nachhaltigkeitsbericht.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen oder im Rahmen der Durchführung unserer Leistungsmodule als Ansprechpartner und Berater zur Verfügung.

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