Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung – Festlegung zur Datenerhebung veröffentlicht

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​​veröffentlicht am ​2. April 2025


Am 17.03.2025 hat die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur (BNetzA) die „Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich (Geschäftszeichen GBK-24-02-1#5)​​“ erlassen. Diese wurde bereits Anfang Februar zur Konsultation gestellt (wir berichteten im Kompassartikel Nr. 02/2025). Die Festlegung betrifft alle Stromnetzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 3 EnWG. Somit richtet sich die Festlegung auch an Stromnetzbetreiber, die in der 4. Regulierungsperiode am vereinfachten Verfahren teilgenommen haben, wodurch die BNetzA eine robuste Datenbasis gewährleisten möchte. Stromnetzbetreiber von geschlossenen Verteilnetzen nach ​§ 110 EnWG sind von der Festlegung nicht umfasst. 

Mit Veröffentlichung der Festlegung ist der erste Schritt zur Abbildung der Energiewendekompetenz, der Digitalisierung sowie der Netzservicequalität im neuen Regulierungsrahmen gemacht.

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HOHER DATENUMFANG IM RAHMEN DER KONSULTATION BEMÄNGELT

Wie bereits im Rahmen der Konsultation angekündigt wurde, soll mit den erhobenen Daten eine geeignete Grundlage geschaffen werden, um auf Basis von noch zu bildenden Kennzahlen und Indikatoren u. a. die Qualität des Netzbetriebs beurteilen zu können. Im Ergebnis wird dies zu Auf- bzw. Abschlägen auf die Erlösobergrenze führen (RAMEN-Tenorierung, Ziffer 12.4). Somit entfalten die erhobenen Daten eine hohe wirtschaftliche Relevanz für die betroffenen Netzbetreiber. Trotz des begrenzten Konsultationszeitraums sind über 140 Stellungnahmen eingegangen, die im Tenor überwiegend eine ähnliche Auffassung vertreten. Demnach sollte insbesondere ein hoher Transformationsgrad im Stromnetz in Bezug auf die Energiewendekompetenz grundsätzlich honoriert werden. Bemängelt wurde dagegen, dass die Zeit für die Datenbereitstellung durch die Netzbetreiber knapp bemessen sei. Dies wurde primär durch den hohen Datenumfang sowie die damit verbundene Datenerhebung und -aufbereitung erstmalig erhobener Daten begründet.


FINALER ERHEBUNGSBOGEN ENTHÄLT 150 NEUE UNTERPUNKTE

Ausgehend von der Konsultation wurden die Themenbereiche sowie der Datenumfang nochmal von der BNetzA angepasst. So wurde beispielsweise der Themenbereich „Redispatch“ gestrichen, der künftig regelmäßig im Rahmen des Monitoring-Prozesses abgefragt werden soll. Hinzugekommen ist u. a. der Bereich Marktbetrieb sowie Erweiterungen im Bereich Netzanschlussbegehren. Insgesamt müssen von den Netzbetreibern nun 8 Themenbereich mit ca. 260 Unterpunkten befüllt werden. Während davon bereits ca. 110 aus bestehenden Mitteilungs- oder Veröffentlichungspflichten bekannt sein sollten, müssen die Daten für 150 Unterpunkte gänzlich neu erhoben werden.




Abbildung 1: Unterpunkte im finalen Erhebungsbogen



Die Netzbetreiber sind somit verpflichtet, einen umfangreichen Datensatz bereitzustellen. Dieser bezieht sich im Wesentlichen auf das Jahr 2024. Lediglich für die Bereiche „Digitalisierung im Netz“ sowie „zentrale Datenerfassung, -speicherung und -verarbeitung“ ist eine mehrjährige Datenerfassung erforderlich. Damit soll die Entwicklung im Bereich der Digitalisierung dokumentiert werden, welche von der BNetzA als entscheidend für den Erfolg der Energiewende eingeschätzt wird.






FINALER ERHEBUNGSBOGEN BIS 30.04.2025 ABZUGEBEN

Der veröffentlichte Erhebungsbogen zur Datenerhebung muss nun verpflichtend für alle Stromnetzbetreiber bis zum 30. April 2025 an die BNetzA übermittelt werden. Nach Auswertung der gesammelten Daten wird im nächsten Schritt die Veröffentlichung der Kennzahlen und Kennwerten erfolgen, die auf den im Eckpunktepapier vorgestellten Indikatoren basieren. Mit den erhobenen und verifizierten Daten verfolgt die BNetzA das Ziel, Methoden zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung zu entwickeln. Die endgültige Festlegung geeigneter Qualitätselemente für die finanzielle Anreizsetzung zur Verbesserung der individuellen Versorgungsqualität soll nach dem aktuellen Zeitplan bis Ende 2025 abgeschlossen werden. Auch der finale Adressatenkreis für die verbesserte Qualitätsregulierung wird von der BNetzA im Rahmen einer Methodenfestlegung zu einem späteren Zeitpunkt endgültig definiert.


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