Auslaufmodell vermiedene Netzentgelte – BNetzA setzt Rotstift an

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​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 30. April 2025

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) plant im Beschlussentwurf zur „​Abschmelzung der Entgelte für dezentrale Erzeugung in den Jahren 2026 bis 2028” die schrittweise Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte (§18 StromNEV) für dezentrale konventionelle Erzeugungsanlagen. Diese Vergütung soll ab dem 1. Januar 2029 vollständig entfallen. Bereits ab 2026 erfolgt ein jährlicher Abschmelzpfad von 25 % – mit dem Ziel, Stromkunden bis 2028 um insgesamt rund 1,5 Mrd. Euro zu entlasten. Wir stellen die geplanten Änderungen vor.

Was ist der Hintergrund?

​Die vollständige Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte ist kein neues Vorhaben. Bereits 2022 wurde im Zuge der Gesetzesvorhaben zur Strompreisbremse diskutiert, die Zahlungen an dezentrale konventionelle Erzeugungsanlagen ersatzlos zu streichen. Nun greift die BNetzA diese Pläne im aktuellen Konsultationsentwurf wieder auf. Vorgesehen ist ein gestaffelter Abbau ab 2026 und vollständigem Auslaufen der Regelung zum 1. Januar 2029.

Wer ist davon betroffen?

Betroffen sind vor allem konventionelle Erzeugungsanlagen, die in das Verteilnetz einspeisen – insbesondere solche, die mit Erdgas, Öl oder Biomasse betrieben werden. Ein Großteil dieser Anlagen befindet sich im Besitz von Industrie-, Gewerbebetrieben oder der kommunalen Wirtschaft. Besonders kritisch ist die Situation für Bestandsanlagen, die bislang auf die zusätzlichen Erlöse aus den vermiedenen Netzentgelten angewiesen sind und ihre Wirtschaftlichkeit darauf aufgebaut haben. Nicht betroffen von der Regelung sind hingegen erneuerbare Energieanlagen wie Wind- und Solarkraftwerke – sie wurden bereits seit 2017 von dieser Vergütung ausgeschlossen.

Kritik von VKU und BDEW

Die Verbände warnen vor negativen Effekten im Hinblick auf Investitionssicherheit und Versorgungssicherheit. Viele Anlagen basieren auf den bisherigen Regelungen und verlieren nun eine wichtige Erlösquelle, wodurch der wirtschaftliche Betrieb gefährdet wird.

Was kann getan werden?

​Betroffene Anlagen- bzw. Netzbetreiber können Stellungnahmen zum Beschlussentwurf noch bis zum 23. Mai 2025 bei der BNetzA einreichen.


Wir können Ihr Unternehmen gerne bei der Abschätzung der wirtschaftlichen Folgen bzw. bei der Erarbeitung einer Stellungnahme unterstützen. Sprechen Sie uns gerne an.



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