Neuer Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“

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​​​​​​​​veröffentlicht am 14. Mai 2025​​​​​​


Angesichts der zunehmenden Bedrohungen durch den Klimawandel müssen sich auch Kommunen auf die Veränderungen vorbereiten. Das Bundesumweltministerium unterstützt daher mit der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS) Projekte, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Der zweite Förderaufruf richtet sich gezielt an Kommunen zur Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz (Förderschwerpunkt A.1). 

Das Programm unterstützt die Entwicklung von Konzepten, die Maßnahmen für nachhaltige Klimaanpassung und Natürlichen Klimaschutz fördern. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf naturbasierte Lösungen, die Synergien zwischen Klimaanpassung, Natürlichem Klimaschutz und der Förderung der Biodiversität hervorheben.

Ziel ist es, Kommunen dabei zu unterstützen, die erforderlichen Klimaanpassungsprozesse in Deutschland frühzeitig, systematisch und in Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen. Dabei sollen gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Klimaanpassung auf kommunaler Ebene durch die Entwicklung von Anpassungskonzepten geschaffen werden, die von Klimaanpassungsmanagerinnen und -managern erarbeitet werden.

Im Maßnahmenkatalog sind kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und für den Natürlichen Klimaschutz festzulegen. Davon müssen mindestens 30 % der Maßnahmen naturbasierte Lösungen einsetzen.

Im Anschluss an die Konzeptentwicklung besteht die Möglichkeit, einen Zuwendungsantrag auf ein Umsetzungsvorhaben im Förderschwerpunkt A.2 (Anschlussvorhaben) sowie zur Umsetzung einer ausgewählten Maßnahme im Förderschwerpunkt A.3 (Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel) zu stellen. Der Förderschwerpunkt A.2 unterstützt die Begleitung der Umsetzung des im Förderschwerpunkt A.1 erarbeiteten oder eines vergleichbaren nachhaltigen Anpassungskonzepts (z. B. eines ehemaligen NKI-Teilkonzepts „Anpassung an den Klimawandel“) durch die Finanzierung einer befristeten Personalstelle. Im Förderschwerpunkt A.3 wird die konkrete Umsetzung einer ausgewählten, investiven Klimaanpassungsmaßnahme gefördert. Diese Maßnahme muss Teil eines nachhaltigen Klimaanpassungskonzepts sein. Förderfähig sind auch Vorhaben, die auf einem kommunalen Anpassungskonzept basieren, das unabhängig von A.1 entwickelt wurde, sofern es die Kriterien eines Anpassungskonzepts gemäß Förderschwerpunkt A.1 erfüllt.

Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bilden die Grundlage für die Berechnung der Förderung für Kommunen. Finanzschwache Kommunen können eine erhöhte Förderquote erhalten. 

​Förderschwerpunkt
Förderquote (FQ)
​Mindestzuwendung (Euro)
​Maximalzuwendung (Euro)
​FQ für finanzschwache Kommunen
​A.1 Nachhaltiges Anpassungskonzept
​80 %
​50.000
​225.000
​90 %
​A.2 Anschlussvorhaben
​80 %
​50.000
​275.000
​90 %
​A.3 Ausgewählte Maßnahme
​50 %
​10.000
​200.000
​6​5 %

Quelle: Auszug aus der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an
die Folgen des Klimawandels“ (DAS)


Eine Kumulierung mit Fördermitteln Dritter (wie z. B. Zuschüssen aus EU- oder Landesförderprogrammen) ist unter Berücksichtigung beihilferechtlicher Vorgaben möglich. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen.

Im Rahmen der DAS-Förderrichtlinie öffnet ab dem 15. Mai 2025 ein neues Förderfenster. Interessierte Kommunen können bis zum 15. August 2025 einen Förderantrag stellen. 

Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um das Thema der Förderung. Sprechen sie uns gerne an!


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