Nordrhein-Westfalen stärkt Solarenergie – Förderprogramm für Agri- und Floating-Photovoltaikanlagen sowie für Beratungsleistungen

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​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 28. Mai 2025


Die installierte Photovoltaik (PV)-Leistung in Nordrhein-Westfalen (NRW) beträgt aktuell 12,8 Gigawatt (GW), wovon 0,7 GW auf Freiflächenanlagen entfallen.1 Das Land verfolgt das Ziel, seinen PV-Ausbau bis zum Jahr 2030 zu verdoppeln. So soll die Solarenergie in fünf Jahren mindestens eine installierte Leistung von 21 GW und bis zu 27 GW betragen. Zur Zielerreichung hat das Land NRW ein Programm wieder gestartet, mit welchem Agri- und Floating-PV-Anlagen sowie Beratungsleistungen bei Freiflächenanlagen gefördert werden sollen.2
Die Installation von PV-Anlagen auf Flächen, die gleichzeitig landwirtschaftlich genutzt werden (Agri-PV), bzw. auf künstlichen Gewässern (Floating-PV) bieten den Vorteil, Flächenkonkurrenzen zu vermeiden. Im Rahmen des NRW-Förderprogramms können nun wieder Agri- und Floating-PV-Anlagen mit bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Förderhöchstgrenze: 1 Million Euro) bezuschusst werden. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen PV-Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Montage, Kabel und der Netzanschluss. Förderfähig sind Anlagen ab einer installierten Leistung von 100 Kilowatt peak (kWp), die keine Förderung nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) nutzen.3

Zudem ist eine Förderung von Beratungsleistungen im Kontext des PV-Freiflächenausbaus möglich. Bezuschusst werden unter anderem Beratungsleistungen in Form von Machbarkeitsstudien oder Potential- und Wirtschaftlichkeitsanalysen durch qualifizierte externe Berater, die „zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zur Errichtung oder Erweiterung von Freiflächen-PV-Anlagen“ dienen. Je nach Akteur können maximal zwischen 70 % bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden (Förderhöchstgrenze: 35.000 bis 50.000 Euro). Finanzschwache Kommunen können sogar eine Förderung bis zu 100 % erhalten.4

In beiden Förderprogrammen kann ein Antrag bis zum 30.6.2027 eingereicht werden.5

Aktuelle Förderung von Agri- und Floating-PV-Anlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)

Im Vergleich zum Programm des Landes NRW sieht das bundesweit geltende EEG keine Bezuschussung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung vor, sondern eine Förderung der erzeugten und in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommenge in ct/kWh. Im Jahr 2024 wurden im Kontext des Solarpakets 1 Rahmenbedingungen beschlossen, die eine verstärkte Mehrfachnutzung von Flächen anreizen sollen. So wurde für besondere Solaranlagen, zu welchen Floating- und Agri-PV-Anlagen gehören, ein eigenes Untersegment in der PV-Freiflächenausschreibung mit entsprechenden Zuschlagsmengen geschaffen und der Höchstwert für das Jahr 2024 für diese Anlagen auf 9,50 ct/kWh angehoben (Höchstwert 2025 für Standard-PV-Freiflächenanlagen: 6,80 ct/kWh). Auch im Rahmen von kleineren besonderen Anlagen, welche nicht an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilnehmen müssen, wurde eine Erhöhung des anzulegenden Wertes eingeführt.6

Die beschriebenen Neuregelungen des Solarpakets 1 stehen aktuell jedoch noch unter dem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission hat ihre Genehmigung für die Anwendung der neuen Höchstwerte für besondere Solaranlagen und die Erhöhung des anzulegenden Wertes bei kleineren Anlagen bislang noch nicht erteilt.7 Bis zu der Genehmigung gelten weiterhin die Aufschläge auf den anzulegenden Wert für bestimmte größere, ausschreibungspflichtige (> 1.000 kWp installierte Leistung) PV-Anlagen – hoch aufgeständerte Agri-PV und Moor-PV - gemäß den Regelungen vor dem Solarpaket 1. Für Agri-PV-Anlagen sehen diese einen Aufschlag auf den im Rahmen der Ausschreibung ermittelten, anzulegenden Wert für das Jahr 2025 in Höhe von 0,7 ct/kWh und ab 2026 bis 2028 in Höhe von 0,5 ct/kWh vor. Für Floating-PV-Anlagen sowie kleinere Agri-PV-Anlagen ist keine weitere Erhöhung des anzulegenden Wertes vorgesehen gewesen.8

Fazit

Durch das Förderprogramm können PV-Projektentwickler in NRW zum einen von einer Bezuschussung von Beratungsleistungen profitieren. Zum anderen stehen Anlagenbetreibern von Agri- und Floating-PV-Anlagen in NRW nun verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Ob eine Förderung nach dem NRW-Programm oder dem EEG wirtschaftlicher ist, ist unter anderem von den individuellen Projektrahmenbedingungen abhängig (u. a. der installierten Leistung, der Art der PV-Anlage, der Stromverwendung oder die Integration eines Batteriespeichers). Auch die weitere politische Entwicklung der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission im Kontext des Solarpakets 1 sowie die erwartete zukünftige Strompreisentwicklung spielen eine Rolle. Zudem sind grundsätzlich die entsprechend zu erfüllenden Fördervoraussetzungen zu beachten. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um Sie zu den Förderprogrammen, deren Voraussetzungen und wirtschaftlichen Auswirkungen sowie im Rahmen von Machbarkeits- und Potential- und Wirtschaftsanalysen zu beraten.


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1 Vgl. EE-Statistik MaStR (Letzter Zugriff am 21.5.2025).
6 Vgl. solarpaket-im-ueberblick.pdf  (Letzter Zugriff am 21.5.2025), Bundesnetzagentur - Solar Freifläche (Letzter Zugriff am 21.5.2025) und § 37 Abs.1 Nr.3, § 37b Abs. 2, § 37d, § 48 Abs.1 Nr.5 u. Abs. 1b EEG 2023.
7 Redaktionsschluss: 23.5.2025.
8 Vgl. § 37 Abs. 1 Nr. 2 u. 3, § 38b Abs. 1, § 48 Abs. 1 EEG 2023 in der am 15.4.2024 anwendbaren Fassung und Bundesnetzagentur - Ausschreibungsverfahren (Letzter Zugriff am 21.5.2025).

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