CISAF 2025: Neuer beihilferechtlicher Rahmen für private Investitionen

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​​​​​veröffentlicht am 9. Juli 2025

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Im Anschluss an das Konsultationsverfahren hat die Europäische Kommission am 25. Juni 2025 den neuen Beihilferahmen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie (CISAF) angenommen. Mit dem CISAF schafft die EU einen umfassenden Rahmen, um Investitionen in klimaneutrale Technologien und industrielle Dekarbonisierung gezielt beihilferechtskonform zu fördern. Ein zentrales Ziel ist die Mobilisierung privater Kapitalquellen durch staatliche Anreize, die ein neues Investitionsumfeld für energiewirtschaftliche Akteure definieren. Der neue Rahmen gilt bis Ende 2030 und löst den bisherigen Krisenrahmen (TCTF) ab.


Privates Kapital als Schlüssel zur Transformation

Der CISAF betont, dass für die notwendigen Investitionen zur Erreichung der Netto-Null-Ziele Kapital aus dem privaten Sektor mobilisiert werden muss.

Öffentliche Beihilfen sollen – erstmals – vor allem dazu dienen, bestimmte Investitionsrisiken der privaten Investoren zu reduzieren und die Rentabilität entsprechender Projekte zu steigern.

1. Förderfähige Investitionen


Der CISAF ermöglicht Beihilfen (Absicherungen) als Anreiz für private Investitionen in:​
  • Erneuerbare Energien (Strom- und Wärmeerzeugung sowie Speicherung),
  • Strom- und Wärmespeicherlösungen,
  • Herstellung und Speicherung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Brennstoffe, insbesondere grünem Wasserstoff.

2. Planungs- und Investitionssicherheit


Durch klare Kriterien schafft der CISAF Verlässlichkeit für langfristige Investitionsentscheidungen, ohne Wettbewerb und Handel unangemessen zu verzerren.

3. Finanzierungssicherheit über strukturierte Fondsmodelle


Fonds und Zweckgesellschaften:
Beihilfen können in Verbindung mit marktüblichen Investitionen privater Partner erfolgen. Ein zentrales Finanzierungsinstrument sind Fonds oder Zweckgesellschaften, die ein Portfolio förderfähiger Projekte bündeln. Staatliche Beihilfen können in Form von:
  • Beteiligungskapital,
  • (nachrangigen) Darlehen (max. 20 Jahre),
  • oder Garantien (max. 20 Jahre)
    gewährt werden, um die (privaten) Investitionen abzusichern.

Zur Umsetzung können Mitgliedsstaaten auch die Einrichtung einer Mitgliedsstaaten-Komponente im Rahmen des Fonds „InvestEU“ in Erwägung ziehen.

Ziel ist, Rendite- und Risikoanreize für private Kapitalgeber zu schaffen. Durch die Einbindung privater Investoren kann staatliches Kapital gezielt gehebelt werden und so dazu beitragen, den immensen Investitionsbedarf der Energiewende zu stemmen.

Beihilferechtliche Leitplanken:
Der maximale Nominalbetrag einer geförderten Investition pro Einzelvorhaben darf nicht mehr als 250 Mio. EUR betragen und darf höchstens 25 % des gesamten Finanzierungsvolumens ausmachen.​

Fazit: CISAF als Katalysator für die Einbindung privater Investoren

Mit dem CISAF steht erstmals ein umfassender beihilferechtlicher Rahmen zur Verfügung, der die strukturierte und rechtssichere Beteiligung privater Investoren an der Energiewende ermöglicht – insbesondere Leitplanken zur staatlichen Absicherung privater Investitionen.

Für Stadtwerke und kommunale Energieversorger bedeutet dies: Wer heute in resiliente und klimafreundliche Infrastrukturen investieren will, sollte die Einbindung privaten Kapitals systematisch prüfen sowie die Handlungsspielräume, die nun CISAF bietet: Denn CISAF bietet u.a. die Möglichkeit private Investitionen durch staatliche Absicherungen anzureizen.

Dies erweitert den Handlungsspielraum und kann zum entscheidenden Erfolgsfaktor werden, um zukünftige Projekte in die Energieinfrastruktur finanzieren zu können.


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