Entwurf des BMF-Schreibens bzgl. Alternativen zum BHKW soll bis Jahresende veröffentlicht werden

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​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 6. August 2025

Mit Datum vom 7. Oktober 2024 hat das BMF einen Entwurf für die Zusammenfassung von nicht gleichartigen Betrieben gewerblicher Art mittels Alternativen zum BHKW an die kommunalen Spitzenverbände zur Stellungnahme versandt. Der aktuelle Entwurf des BMF-Schreibens greift drei klimafreundliche Alternativmodelle zur Einbeziehung der Bäder in den steuerlichen Querverbund. Nach unserem Kenntnisstand soll der Entwurf bis Ende des Jahres 2025 veröffentlicht werden und noch kleinere Anpassungen erhalten.

Unter dem Begriff des steuerlichen Querverbunds versteht man die Zusammenfassung von nicht gleichartigen Tätigkeiten aufgrund einer engen wechselseitigen technischen Verflechtung von einigem Gewicht. Nach aktuell geltender Verwaltungsauffassung kann das Merkmal einer engen wechselseitigen technischen Verflechtung von einigem Gewicht durch ein BHKW erreicht werden.

Der VKU hatte – unter Mitwirkung von Rödl & Partner – zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden am 14. Juni ​2023 eine Stellungnahme an das BMF übersandt und in dieser eine Reihe von Alternativen zum BHKW aufgezeigt. Nach diesen Alternativen wäre eine technisch wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Bad und der Energieversorgung möglich. Am 7. Oktober 2024 hat das BMF einen Entwurf eines BMF-Schreibens bzgl. Alternativen zum BHKW an die kommunalen Spitzenverbände zur Stellungnahme übersandt.

Der Entwurf sieht hierbei die Begründung eines steuerlichen Querverbundes mittels Wärmepumpe, PVT-Anlagen oder Fernwärme als möglich an. Je nachdem welche Technologie als „Mittler“ eingesetzt werden soll, ergeben sich verschiedene Voraussetzungen. 

 

Aktuell wird noch im Hinblick auf die Fernwärme die Gewichtigkeit aus Sicht des Bades diskutiert. Im Entwurf ist hierbei ein Wasservolumen von min. 1.000 m³ vorgesehen. Dieses Volumenkriterium soll jedoch nach unserem Kenntnisstand angepasst werden, um auch klassische Schwimmbäder mit Schwimmbecken von 12 x 25 Metern in den steuerlichen Querverbund mit einbeziehen zu können.

Das finalisierte BMF-Schreiben soll hierbei nach unserem Kenntnisstand noch im Laufe dieses Jahres veröffentlicht werden. Insofern sollten bereits jetzt Planungen zur Umsetzung dessen aufgenommen werden, wenn ersichtlich ist, dass das aktuelle BHKW zeitnah ausgetauscht werden muss oder eine energetische Sanierung des Bades ansteht.

Wir unterstützen Sie bei entsprechenden Planungen und Vorhaben gerne und freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!


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