Bundesnetzagentur veröffentlicht den IT-Sicherheitskatalog gem. § 11 Abs. 1a EnWG

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​​​​​Die Bundesnetzagentur hat die finale Fassung des IT-Sicherheitskatalogs gemäß § 11 Abs. 1a EnWG veröffentlicht.

 

Laut den Anforderungen des neuen IT-Sicherheitsgesetztes, müssen die Forderungen des IT-Sicherheitskatalogs von Strom- und Gasnetzbetreibern zur Umsetzung IT-sicherheitstechnischer Mindeststandards erfüllt werden. Kernforderung hierbei ist die Etablierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nach DIN ISO/IEC 27001 sowie dessen Zertifizierung bis zum 31. Januar 2018. Weiterhin müssen Netzbetreiber bis zum 30.11.2015 der Bundesnetzagentur per E-Mail einen Ansprechpartner IT-Sicherheit und dessen Kontaktdaten über ein Formular benennen.
   
Für die Umsetzung bleibt nur wenig Zeit. Rödl & Partner unterstützt Netzbetreiber bei der Bestimmung der spezifischen Reifegrade in Bezug auf das ISMS und leitet einen individuellen Projektplan für dessen Einführung ab. Des Weiteren suchen wir für Sie die richtigen Partner zur Steigerung des Sicherheitsniveaus und zur Zertifizierung des ISMS nach DIN ISO/IEC 27001. Ebenfalls kann Rödl & Partner das Projektcontrolling für eine erfolgreiche Einführung des ISMS durchführen. 

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Frank Reutter

Dipl.-Wirtschaftsinformatiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CISA

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