IDW PS 340 n.F. zum Risikofrüherkennungssystem veröffentlicht: Neuerungen und möglicher Handlungsbedarf

PrintMailRate-it

​veröffentlicht am 28. Juli 2020


Am 27.05.2020 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) eine Neufassung des Prüfungsstandards 340 „Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems” (IDW PS 340 n.F.) verabschiedet. Die Überarbeitung wurde erforderlich, um der Fortentwicklung der Unternehmenspraxis im Bereich der Einrichtung und Prüfung von Corporate Governance Systemen Rechnung zu tragen. Der neu gefasste Standard sowie die darin enthaltenen Neuerungen bilden zugleich einen geeigneten Referenzpunkt für Stadtwerke, um die Aktualität und Angemessenheit des eigenen Risikofrüherkennungssystems nochmals kritisch zu hinterfragen.
 

Neufassung ersetzt früheren IDW PS 340

Der IDW PS 340 in der bisher gültigen Fassung wurde zeitnah nach der Einführung des § 91 Abs. 2 AktG durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) aus dem Jahr 1998 erarbeitet und bereits im Jahr 1999 verabschiedet. Seither wurden die Grundsätze guter Unternehmensführung stetig fortentwickelt und die Bedeutung der Governance-, Risk- und Compliance-Systeme (GRC-Systeme) hat erheblich zugenommen. Dies wird unter anderem dadurch deutlich, dass das IDW mit den

 

  • IDW PS 980 (Prüfung von Compliance Management Systemen),
  • IDW PS 981 (Prüfung von Risikomanagementsystemen),
  • IDW PS 982 (Prüfung des IKS des internen und externen Berichtswesen) und
  • IDW PS 983 (Prüfung von internen Revisionssystemen)

 

eigene Prüfungsstandards sowie eine Methodologie für die Prüfung der GRC-Systeme entwickelt hat.

Durch die Neufassung von IDW PS 340 soll diese Methodologie vereinheitlich werden und findet nun auch für die Prüfung des Risikofrühwarnsystems Anwendung. Zugleich tragen die Überarbeitungen des Standards den zahlreichen Neuerungen (z.B. neues COSO Framework) im Bereich der Risikofrüherkennung und -managements der letzten Jahre Rechnung. Einen Überblick über die bedeutsamen Neuerungen im Risikomanagement finden Sie auch in der Juni 2020 Ausgabe unseres Kursbuch Stadtwerke.


WESENTLICHE NEUERUNGEN

Die Neufassung berücksichtigt insbesondere folgende Aspekte (siehe Pressemeldung des IDW):

  • Konkretisierung der Grundelemente eines Risikofrüherkennungssystems in Anlehnung an die zur Einrichtung und Prüfung von Risikomanagement- und Compliance-Management-Systemen entwickelten Grundelemente (vgl. IDW PS 980 und IDW PS 981)
  • Betonung der Pflichten eines Unternehmens in Bezug auf die Risikotragfähigkeit und Risikoaggregation
  • Klarstellungen zur Ausgestaltung der Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG bei Konzernen
  • Klarstellungen zur Betrachtung von Netto-Risiken sowie zur Risikosteuerung als Bestandteil der zu prüfenden Grundelemente eines Risikofrüherkennungssystems
  • Verdeutlichung der Dokumentationspflichten des Unternehmens unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung
  • Konkretisierung und Betonung, dass die Prüfung gemäß § 317 Abs. 4 HGB durch den Abschlussprüfer unter Berücksichtigung der im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnenen Erkenntnisse erfolgt
  • Überarbeitung der Berichterstattung des Abschlussprüfers:
    • Weitergehende Berichterstattung in Bezug auf festgestellte Mängel

    • Ergänzende Anforderungen in Bezug auf eine ggf. erforderliche Einschränkung oder Versagung der Erklärung


Handlungsbedarf für Unternehmen

Die Neufassung des IDW PS 340 ist erstmals für Abschlussprüfungen von Berichtszeiträumen anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 beginnen. Da eine Prüfung des Risikofrüherkennungssystems gemäß § 317 Abs. 4 HGB nur für börsennotierte Aktiengesellschaften verpflichtend ist, ergeben sich für Stadtwerke scheinbar keine unmittelbaren Auswirkungen. Die in IDW PS 340 n.F. formulierten Grundsätze bilden gleichzeitig aber auch den Referenzrahmen für die bei der Prüfung nach § 53 HGrG erforderliche Beurteilung des Risikofrüherkennungssystems. Insoweit ergeben sich zumindest mittelbar Auswirkungen auf die Prüfung der allermeisten Stadtwerke (z.B. Pflichten in Bezug auf die Risikotragfähigkeit und Risikoaggregation, die Risikosteuerung und Dokumentationspflichten).

Ungeachtet etwaiger Prüfungspflichten ist der IDW PS 340 n.F. für Stadtwerke ein geeigneter Anlass und Referenzrahmen, um die Aktualität und Angemessenheit des eingerichteten Risikofrühwarnsystems kritisch zu hinterfragen. Denn die Risikofrühwarnsysteme zahlreicher Stadtwerke gehen ebenfalls auf die kurz nach Inkrafttreten des KonTraG entwickelten Grundsätze zurück und wurden kaum an die Entwicklungen der letzten Jahre angepasst. Die Verpflichtung zur Einrichtung eines Risikofrühwarnsystems ist nicht schon mit der Ersteinrichtung erfüllt, sondern umfasst auch zeitgemäße Aktualisierungen.

 

Fazit

Zusammenfassend sind Unternehmensführung und die für die Überwachung Verantwortlichen (i.d.R. Aufsichtsrat) gut beraten, sich mit den aktuellen Anforderungen an Risikofrühwarnsysteme auseinanderzusetzen und ggf. notwendige Anpassungs- und Modernisierungsmaßnahmen zeitnah einzuleiten. Vielfach dürfte der Aufwand unserer Einschätzung nach überschaubar sein.

Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen eines Quick Checks oder einer ausführlichen Gap Analyse bei der Beurteilung, ob das eingerichtete Risikofrüherkennungssystem noch zeitgemäß ist und den aktuellen Anforderungen entspricht. Darüber hinaus bieten wir zahlreiche weitere Beratungsleistungen rund um die Risikofrüherkennung und das Risikomanagement von Stadtwerken an, wie etwa das auf digitalen Workflows basierte Risikomanagementsystem RIMAS.

 

 

Bei weiteren Fragen, kontaktieren Sie uns gerne!

     

Anrede
Titel
Vorname
Nachname
Branche
Firma
Straße/Hausnummer
PLZ
Ort
Land
Telefon
E-Mail *
Frage *
Einwilligung *
Datenschutzerklärung *


Helfen Sie uns, Spam zu bekämpfen.


Captcha image
Show another codeAnderen Code generieren



Folgen Sie uns

LinkedIn Banner

Aus dem Newsletter

​​​​​Stadtwerke Kompass
Ausgabe 21/2020

kontakt

Contact Person Picture

Diana Basilio

M.Sc. Energie- und Finanzwirtschaft

Associate Partner

+49 221 9499 092 28

Anfrage senden

Contact Person Picture

Dimitry Kulbitskiy

Prüfungsassistent, CISA

Manager

+49 221 9499 094 57

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu