Verbesserte Förderbedingungen und Mittelaufstockung im Bereich kommunaler Klimaschutz

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​veröffentlicht am 11. August 2020

 

Zum 01.08.20 wurden zusätzliche 100 Millionen Euro zur Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zur Verfügung gestellt. Erhöhte Förderquoten wurden in drei Programmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) realisiert:

 

  • Die Fördersätze werden für alle Förderbereiche der Kommunalrichtlinie um 10 Prozentpunkte erhöht.
  • Im Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr” steigt die Förderquote um 5 Prozentpunkte auf bis zu 80 Prozent.
  • Im Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte” steigt die Förderquote um 10 Prozentpunkte auf ebenfalls bis zu 80 Prozent.

 

Von den erhöhten Förderquoten profitieren alle Antragsberechtigten, somit auch Unternehmen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung.

Darüber hinaus besteht für finanzschwache Kommunen in einzelnen Förderbereichen nun die Möglichkeit einer 100 Prozent Förderung. Voraussetzung hierfür ist

 

  • Die Teilnahme an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm oder,
  • Die Bescheinigung der Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht.

 

 

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