Jahresbericht Bundeskartellamt: Wärmemarkt weiter im Visier der Kartellbehörden

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Das Bundeskartellamt hat im aktuellen Jahresbericht 2017 neben dem ohnehin schon im Fokus kartellamtlicher Missbrauchsaufsicht stehenden Fernwärmemarkt auch im Heizöl- und Submeteringmarkt Wettbewerbsdefizite beklagt. Hier kann die Beteiligung an freiwilligen Fernwärme-Benchmarkingsystemen helfen. Weiterhin sollten Stadtwerke prüfen, ob sie durch einen Einstieg in das Geschäftsfeld „Heizkostenabrechnung” zur Belebung des Wettbewerbs beitragen können.

 

Das Bundeskartellamt hat am 27. August 2018 seinen Jahresbericht veröffentlicht. Darin nimmt der Wärmemarkt im Berichtsabschnitt der für Mineralöl, Gas, Strom, Fernwärme und Wasser zuständigen 8. Beschlussabteilung einen breiten Raum ein. Neben den – aus Sicht der Behörde erfolgreichen – Abschlüssen mehrerer Missbrauchsverfahren gegen Fernwärmeversorgungsunternehmen durch millionenschwere Verpflichtungszusagen, sieht das Bundeskartellamt die wachsende Konzentration im Heizölbereich kritisch. "Bei der Belieferung von Endverbrauchern mit Heizöl ziehen sich kleinere Einzelhändler zunehmend aus dem Markt zurück", heißt es im kürzlich veröffentlichten Jahresbericht der Behörde. Auch im Bereich der Abrechnung von Heizkosten sieht das Kartellamt Probleme. Eine eigene Untersuchung des Sektors habe ergeben, dass der Markt von einigen wenigen Anbietern beherrscht werde und der Wettbewerb eingeschränkt sei.


Mit dem Einstieg von Stadtwerken in den Submetering-Markt kann sowohl die Dienstleistungstiefe und –Breite von Stadtwerken als Wärmeversorger oder Strommessdienstleister erweitert als auch der Wettbewerb belebt werden. Rödl & Partner berät Stadtwerke unter anderem auch zum Aufbau des Geschäftsfelds Heiz- und Nebenkostenabrechnung, stellt hierzu entsprechende Musterverträge für Wärmemess- und Abrechnungsdienstleistungen zur Verfügung und übernimmt als ausgelagerte Rechtsabteilung für die zahlreichen Detailfragen des Heiz- und Betriebskostenrechts die laufende Online- und Telefonberatung.


Rödl & Partner unterstützt Fernwärmeversorgungsunternehmen durch einen Fernwärme-Benchmarking in Bezug auf das kartellrechtliche Risikomanagement und trägt so auch im Fernwärmemarkt zu mehr Wettbewerb, Markttransparenz bei und hilft den Teilnehmern beim Erstellen eines Nachweis über das Vorliegen effizienter, verbraucher- und umweltfreundlicher Leistungsbereitstellung.

 

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