Steuerlicher Querverbund für Breitband?

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Das Land Niedersachsen plädiert im Finanzausschuss des Bundesrates für die Einbeziehung der Errichtung, Verpachtung und des Betriebes kommunaler Breitbandnetze in den steuerlichen Querverbund.

 
Das Land Niedersachsen hat sich im Bundesrat für die Möglichkeiten eingesetzt, die Errichtung und Verpachtung von kommunalen Breitbandnetzen an private Netzbetreiber sowie das Betreiben kommunaler Breitbandnetzen in den steuerlichen Querverbund einbeziehen zu können. Dazu wurde seitens des Landes ein entsprechender Antrag für die Sitzung des Finanzausschusses zu Beginn des Monats eingereicht.
Rückblick: Im Jahr 2009 teilte das Bundesfinanzministerium mit, dass Telekommunikationsbetriebe aus dessen Sicht keine Versorger im eigentlichen Sinne sind und somit eine steuerliche Verrechnung von Breitband-Aktivitäten mit Ergebnissen der klassischen Versorgungssparten ausgeschlossen wird. (Vgl. bspw. Link)


Da die Forderungen nach einem umfangreichen Netzausbau für leistungsfähige Infrastrukturen vor allem in ländlichen Regionen weiter wächst und sich die Investition in vielen Bereichen defizitär auswirken kann, könnte durch die steuerliche Berücksichtigung der Verluste aus der Errichtung und Verpachtung von Breitbandnetzen ein Anreiz für Investitionen in kommunale Breitbandnetze geschaffen werden.

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