Aktuelle Europäische Klimapolitik – dritter Bericht zum Stand der Energieunion

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Nach dem Austritt der USA aus dem Pariser Abkommen in diesem Sommer, konnte die Europäische Union in den vergangenen Wochen dennoch einige Fortschritte im Bereich der Klimaschutzaktivitäten vermelden. So wurde kürzlich von der Europäischen Kommission der dritte Bericht zur angestrebten Energieunion veröffentlicht. Außerdem konnte mit der Schweiz ein Abkommen zur Verbindung der beiden Emissionshandelssysteme unterzeichnet.

 

 

​Dritter Bericht zum Stand der Energieunion

Im Zuge der russisch-ukrainischen Krise im Jahr 2015 hat die Europäische Union die Energieunion auf den Weg gebracht und arbeitet seit dem kontinuierlich an deren Umsetzung. Ziel ist es, den Umstieg auf erneuerbare Energien voranzutreiben und die Versorgungssicherheit für alle EU-Bürger zu gewährleisten.


In ihrem nun veröffentlichtem, dritten Bericht zum Stand der Energieunion zeigt die EU-Kommission die bisher vollzogenen Anstrengungen und erreichten Ergebnisse auf. Hierbei nennt sie 2019 als Ziel für die Verwirklichung der angestrebten Union.


Trends

In diesem Zusammenhang stellt die Kommission fest, dass die Kosten für erneuerbare Energien weiterhin zurückgehen. Sie glaubt, dass das Ziel eines Anteils der erneuerbaren Energien von 20 Prozent gemessen am Bruttoendenergieverbrauch in der EU realisiert werden kann. Dies bedeutet eine steigende Reduktion schädlicher Treibhausgas-Emissionen und eine geringere Abhängigkeit vom Import fossiler Energieträger im Umfang von ca. 16 Mrd. Euro, so die Kommission.


Des Weiteren wird eine zunehmende Entkopplung der Treibhausgasemissionen vom BIP berichtet. Während EU-weit ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 1,9 Prozent und somit eine voranschreitende Erholung der Wirtschaftslage verzeichnet werden konnte, verringerten sich die THG-Emissionen um 0,7 Prozent. Hierbei wird deutlich, dass insbesondere in den Sektoren, welche unter den europäischen Emissionshandel fallen, eine deutliche Reduzierung von 2,9 Prozent erreicht wurde.


Potenzielle Gefahren für einen weiteren Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien werden besonders in der Subventionierung fossiler Energieträger durch die Mitgliedsstaaten gesehen. Hierzu zähle die direkte Subventionierung von Kohlekraftwerken, aber auch Steuererleichterungen für Firmenwagen oder Dieselkraftstoffe.


Bisherige Anstrengungen und Maßnahmen

Die Energieunion wird als wichtiger Treiber innovativer Lösungen hin zu einer sauberen Erzeugung von Energie gesehen. Hierzu stellt die EU im Rahmen unterschiedlicher Programme mehrere Milliarden Euro zur Verfügung. Unter anderem werden etwa 2 Mrd. Euro in Projekte mit den Schwerpunkten Energiespeicherung, erneuerbare Energien, Gebäude und Elektro-Mobilität gegeben. Zusätzlich stellt die Kommission „beträchtliche Fördermittel” für Batterien und Batteriezellentechnik in Aussicht. Hierzu erarbeitet die Kommission aktuell eine EU-Batterieallianz mit allen Akteuren entlang der Forschungs- und Wertschöpfungskette. Die Ergebnisse hierzu sollen Anfang des Jahres 2018 auf dem Industrieforum für saubere Energie und Wettbewerbsfähigkeit (Clean Energy Industrial Competitiveness Forum) am 9. Januar in Brüssel vorgestellt werden.


Zudem wurde durch die Kommission die dritte Liste der Vorhaben von gemeinsamen Interesse vorgelegt. Hierauf ist auch die Nordlink-HGÜ-Verbindungsleitung zwischen Deutschland und Norwegen verzeichnet. All die enthaltenen Projekte stellen einen wesentlichen Baustein dar, um das Ziel eines vernetzten Energiebinnenmarktes zu realisieren.


Ausblick

Auf Grund der im Jahr 2017 erreichten Fortschritte, sieht sich die Kommission auf einem guten Weg, die angestrebte Energieunion umzusetzen. Hierfür seien allerdings weiterhin noch dringende Anstrengungen nötig, um diese, wie angestrebt, bis 2019 zu realisieren. Als wichtiger Meilenstein wird hierbei die fristgerechte Übersendung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne für den Zeitraum nach 2020 durch die einzelnen Mitgliedsstaaten bis Anfang 2018 genannt. In der Branche werden die ankündigten Schritte eher Verhalten zur Kenntnis genommen. Insbesondere die technischen Vorhaben in Sachen Ausbau der Transportkapazitäten spielen vielen Experten eine zu untergeordnete Rolle.


Verbindung des schweizerischen und des europäischen Emissionshandelssystems

Zur Schaffung eines internationalen Energiemarktes treibt die Europäische Kommission zudem die Verknüpfung der bestehenden Emissionshandelssysteme voran. So konnte am 23. November 2017 durch Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker eine entsprechende Vereinbarung zur Verbindung des europäischen und des schweizerischen Emissionshandelssystems unterzeichnet werden. Nach einer Ratifizierung durch beide Seiten würden beide Systeme dann 2019 miteinander verbunden. Dies fände dann kurz vor der vierten Phase des europäischen Emissionshandelssystems statt. Die Rahmenbedingungen dieser Handelsperiode werden aktuell festgelegt. Einen Entwurf des europäischen Rates, der Kommission und des Parlaments wurde am 28. November 2017 nun auch vom Umweltausschuss des europäischen Parlaments angenommen.

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