Umbasierung des Erdgas-Börsenindexes zum 5. Oktober 2018

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Am 5. Oktober wurde auch die Überarbeitung der Erzeugerpreisstatistik durch Destatis publiziert. Insbesondere der oft verwendete Index Erdgas Börsennotierungen hat sich im Vergleich zur früheren Erhebungsmethodik auffällig verändert. Fernwärmeversorger sollten frühzeitig Ihre Beschaffungsstrategie überdenken und die Fernwärmeverträge und Preisblätter anpassen.

 

Die turnusmäßige Überarbeitung der Indizes beschäftigt derzeit die Fernwärmeversorger mit Preisgleitklauseln. Nachdem bereits der Lohnindex Ende Januar umbasiert wurde (wir berichteten in Ausgabe Nr. 14/2018 des Stadtwerke Kompass) folgte nun am 5. Oktober 2018 der von Fernwärmeversorgern oft zur Abbildung der Erdgaskosten verwendete Erzeugerpreis Index „Erdgas Börsennotierung”.  Bei der Überarbeitung wurde nicht nur der Jahresdurchschnitt von 100 Punkten auf das neue Basisjahr 2015 (vormals 2010) gesetzt, sondern auch alle Indizes ab Januar 2015 unter Berücksichtigung der neuen Güter- und Berichtsstellenstichprobe und des aktuellen Wägungsschemas neu berechnet1. Im Falle des Index Erdgas Börsennotierung lassen sich aufgrund des aktualisierten Warenkorbs teils enorme Abweichungen hinsichtlich der Indexwerte ab 2015 feststellen:

 

Graph Verlauf Erdgasindex 

 

Während die Indizes bis einschließlich 2015 lediglich proportional vorschoben sind, weicht der Verlauf ab 2015 deutlich ab. Weiterhin hat sich die laufende Nummer in der Fachserie von der Nummer 636 zur Nummer 641 geändert. Dies muss in den Verträgen und Preisblättern geändert werden. Der Code für den Abruf unter www-genesis.destatis.de lautet 61241-0004, GP09-352228100.

 

Laut § 24 AVB FernwärmeV müssen Preisänderungsklauseln die tatsächliche Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme wiedergeben. Daher muss der Indexverlauf der Brennstoffkostenentwicklung entsprechen. Dies kann nur dann gewährleistet werden, wenn Versorger mit Preisgleitklauseln Ihre Beschaffung möglichst nah an der Erhebungsmethodik des Indexes gestalten, um so optimal die Kosten über die Preisgleitklausel weiterzugeben. Daher muss im Zuge der Umbasierung womöglich auch die Beschaffungsstrategie angepasst werden. So kann verhindert werden, dass Brennstoffkosten und Preisgleitklausel in Zukunft auseinander laufen. Auf Anfrage beim Statistischen Bundesamt zur neuen Berechnungsmethodik für den Index wurden folgende Informationen zur Umgestaltung des Indexes übermittelt:

 

Berechnungsmethodik vor Anpassung:

  • Wochendurchschnitt, der Woche die um den 15ten des jeweiligen Monats liegt, entspricht dem Monatsdurchschnitt
  • Erhebung von Jahres-, Quartals- und Monatsfutures

 

Berechnungsmethodik nach Anpassung:

  • Ermittlung eines „echten” Monatsdurchschnitts über alle Handelstage im Monat
  • Erhebung von Jahres-, Season-, Quartals- und Monatsfutures

 

So hat sich also im Zuge der Überarbeitung, sowohl der Erhebungszeitpunkt geändert, als auch die Zusammensetzung der Handelsprodukte in dem die Season-Produkte in die Erhebung mit aufgenommen wurden. Dies zwingt die Fernwärmeversorger zum Handeln.

Neben der Beschaffungsstrategie müssen auch die Preisblätter und Verträge angepasst werden. Hier müssen einerseits die Indizes umbasiert werden, als auch die laufende Nummer geändert werden.

 

Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Wissen und stehen Ihnen bei Fragen rund um das Thema Preisgleitklausel und Indexrevision zur Seite.

 

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Katja Rösch

M.Sc. Management and Technology

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