Neue Anreize für den Ausbau der E-Mobilität bis 2030

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​veröffentlicht am 1. Dezember 2020


Der Ausbau der E-Mobilität in Deutschland ist eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre und wesentlicher Bestandteil des 2019 beschlossenen Klimaschutzprogramms. Mit ihrem „Masterplan Ladeinfrastruktur” und seiner Umsetzung möchte die Bundesregierung wesentliche Weichen für die Schaffung einer breiten Ladesäuleninfrastruktur stellen. Neben dem Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur, die durch finanzielle Förderung und gesetzliche Regelungen wie das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) und das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) erleichtert werden soll, rücken innovative Konzepte zum Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur stärker in den Fokus und bieten Kommunen ebenso wie Stadtwerken die Möglichkeit, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.


  1. Bedeutung des Masterplans Ladeinfrastruktur
    Mit seinem im November 2019 beschlossenen „Masterplan Ladeinfrastruktur” möchte das Bundeskabinett in Umsetzung des im Oktober 2019 beschlossenen Klimaschutzprogramms die Voraussetzungen für eine flächendeckende Einsatzfähigkeit von bis zu zehn Millionen E-Fahrzeugen bis zum Jahr 2030 schaffen.

    Neben der gezielten Förderung des Ladeinfrastrukturausbaus, sieht der Masterplan eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ebenso wie die aktive Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen vor. Auf diese Weise soll die Zukunftsfähigkeit der Elektromobilität gesichert und ihre Attraktivität für einen breiten Markt gestärkt werden.

    Das Potenzial ist nach aktuellen Erkenntnissen enorm. So geht die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Auftrag gegebene Studie der Leitstelle Ladeinfrastruktur zum Thema „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030 – Szenarien für den Markthochlauf” davon aus, dass der Bestand an E-Fahrzeugen bis zum Jahr 2030 mit einer Zulassung von bis zu 14,8 Millionen batteriebetriebenen E-Fahrzeugen und Plug-In-Hybriden einen deutlich stärkeren Anstieg erfährt, als dies bislang angenommen wurde (Pressemitteilung vom 19.11.2020).

    Der Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur wird der Leitstelle Ladeinfrastruktur zufolge wesentlich davon abhängen, in welchem Umfang Lade-Hubs mit Schnelladepunkten zum Einsatz kommen. Allein für den öffentlichen Raum hat es sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, in den kommenden zwei Jahren 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte zu errichten.

    Am 24. November 2020 startete darüber hinaus offiziell der KfW-Zuschuss „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude” zur Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von 900 Euro zum Kauf sogenannter Wallboxen. Neben den für Elektro-Fahrzeuge geschaffenen steuerlichen Anreizen – wobei sich über die Effektivität der steuerlichen Anreize für Plug-In-Hybride sicherlich streiten lässt - soll auch diese Maßnahme die Kaufentscheidung potenzieller E-Fahrzeugkunden erleichtern.
  2. Gesetzgeberische Maßnahmen – WEMoG und GEIG
    Auch von gesetzgeberischer Seite wurden entsprechende Maßnahmen getroffen. Durch die Einführung des Gesetztes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetztes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (WEMoG) zum 01.12.2020 sollen Hürden für Mieter und Wohnungseigentümer bei der Installation eigener Ladestationen etwa am Tiefgaragenstellplatz abgebaut werden.

    Gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEMoG soll jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verlangen können, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen, sofern er selbst die Kosten trägt.

    Flankierend zum WEMoG soll als Nächstes das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) die EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2018/844 in nationales Recht umsetzen und Immobilieneigentümer und Investoren zur verstärkten Schaffung von mit Leitungsinfrastruktur ausgestatteten Stellplätzen verpflichten.
  3. Möglichkeiten des kommunalen Ausbaus der E-Mobilität
    Doch auch die Kommunen haben vielfältige Möglichkeiten, wichtige Weichenstellungen für den Ausbau der E-Mobilität zu setzen. Neben der Möglichkeit einer finanziellen Förderung des Erwerbs von Ladepunkten durch Kauf oder Leasing können auch Instrumente der Bauleitplanung gezielt eingesetzt werden.

    So können Vereinbarungen im Rahmen städtebaulicher Verträge getroffen und Verpflichtungen der Erwerber und ihrer Rechtsnachfolger in Grundstückskaufverträgen vorgesehen werden. Auch Stellplatzsatzungen bieten den Kommunen erhebliche Gestaltungsspielräume, die es gekonnt zu nutzen gilt.
  4. Die Rolle der Stadtwerke
    Attraktive und innovative Konzepte der örtlichen Stadtwerke können den Ausbau der regionalen Ladeinfrastruktur zusätzlich begünstigen und eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von Kommunen ebenso wie ortsansässiger Investoren bei der Umsetzung ambitionierter Vorhaben spielen.

    Bundesweit haben sich viele Stadtwerke und kommunale Unternehmen bereits stark in der örtlichen Ladeinfrastruktur positioniert und leisten Pionierarbeit beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität. Die Stadtwerke können hier nicht nur einen wesentlichen Beitrag zum kommunalen Klimaschutz leisten, sondern durch innovative und wirtschaftliche Gesamtkonzepte die dringend erforderliche Basisinfrastruktur zur Förderung der E-Mobilität schaffen.

    Gleichwohl gilt es auch hier künftig mehr denn je, bei der Ausgestaltung der Konzepte auch die Einschätzung des Bundeskartellamtes im Blick zu behalten. Das Bundeskartellamt hat im Juli 2020 eine Untersuchung des Marktes für öffentliche Strom-Ladesäulen eingeleitet.

    Der Behörde zufolge soll neben den verschiedenen Vorgehensweisen der Städte und Kommunen bei der Bereitstellung geeigneter Standorte auch deren Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen den Betreibern Gegenstand der Untersuchung sein. Insbesondere kündigt das Bundeskartellamt an, die Rahmenbedingungen für den wettbewerblichen Aufbau von Ladesäulen an den Bundesautobahnen in den Blick zu nehmen. Diese Entwicklung gilt es daher aufmerksam zu beobachten.

 

 


Rödl & Partner berät Kommunen und Stadtwerke bei der Entwicklung innovativer Ladeinfrastrukturkonzepte von der Finanzierung über die Planung bis hin zur rechtssicheren Umsetzung. Neben kommunal-, bau- und energierechtlichen Fragestellungen beraten wir unsere Mandanten zu innovativen Infrastrukturkonzepten und deren Finanzierung durch Fördermittel. Kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu.

 

 

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