Verlängerung der Betriebsmittelfinanzierung im KfW Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

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​veröffentlicht am 15. Dezember 2020


Die zunächst bis Jahresende eingeführte Betriebsmittelvariante im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur wird bis zum 30.06.2021 verlängert.


Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunale Unternehmen mit mehr als 50-prozentigem kommunalem Gesellschafterhintergrund. Die mögliche Laufzeit der Betriebsmittelfinanzierung beträgt dabei zwischen 4 und 10 Jahren mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.


Anträge sind bei einem Finanzierungspartner und nicht bei der KfW direkt zu stellen.



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