Effizienzwert für vereinfachtes Verfahren Gas liegt bei 92,55 Prozent

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​veröffentlicht am 21. Dezember 2020


Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat auf Ihrer Internetseite den gemittelten Effizienzwert für Gasverteilernetzbetreiber im vereinfachten Verfahren in Höhe von 92,55 Prozent bekannt gegeben. Mit Beginn der 4. Regulierungsperiode wird dieser zur Anwendung kommen.

Der gemittelte Effizienzwert von 92,55 Prozent ist für die 4. Regulierungsperiode (Jahre 2023 bis 2027) maßgeblich; in der 3. Regulierungsperiode lag der Wert noch bei 93,46 Prozent. Die Teilnahme am vereinfachten Verfahren ist für Gasverteilernetzbetreiber mit weniger als 15.000 angeschlossenen Kunden auf Antrag bis zum 31. März 2021 möglich. Vor dem Hintergrund der weitreichenden Entscheidung für eine Teilnahme am vereinfachten Verfahren, empfehlen wir Änderungsszenarien zu formulieren. Wesentliche Aspekte sind hierbei die Annahme von möglichen individuellen Effizienzwerten (Chance-/ Risiko-Sensitivität) bzw. die unterschiedliche Abbildung der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten im Regelverfahren.

 


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