Manager sind sich der Risiken nicht bewusst, die mit ihrer Funktion verbunden sind

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  • Vor einem Jahr trat in der Tschechischen Republik das neue Handelsgesellschaftsgesetz in Kraft, durch welches etwaige finanzielle Sanktionen für alle Führungskräfte eines Unternehmens verschärft wurden. Laut einer Umfrage, die von einer großen Versicherungsgesellschaft durchgeführt wurde, die in der Tschechischen Republik D&O-Versicherungen anbietet (nachfolgend nur „Versicherer”), sind sich nur 39% der Befragten dessen bewusst, dass sie für einer Gesellschaft oder einem Dritten verursachte Schäden in voller Höhe haften. Gleichzeitig haben nur 17% aller Befragten eine ManagerHaftpflichtver-sicherung (D&O – Directors and Officers) abgeschlossen. Bei der Umfrage wurden 210 Manager befragt.
 
Der Versicherer hat unter Managern eine Umfrage durchgeführt, um herauszufinden, wie sie über die Haftung informiert sind, die aus ihrer Funktion resultiert. Durch das neue Handelsgesellschaftsgesetz, das am 1. Januar 2014 in Kraft trat, wurden die Bedingungen dahingehend verschärft, dass Organmitglieder von Gesellschaften für gängige geschäftliche Verbindlichkeiten von Gesellschaften (Zahlungen an Lieferanten, Arbeitnehmer, Abzüge etc.) direkt gegenüber diesen Gläubigern haften. Im Ausland ist diese gesetzliche Regelung üblich und die meisten Gesellschaften sind auf eine etwaige Eintreibung von Forderungen gegenüber Mitgliedern ihrer Organe vorbereitet, indem sie eine D&O-Versicherung bzw. eine Manager-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Falls eine Gesellschaft Vorsorgemaßnahmen in dieser Hinsicht vernachlässigt, können die Folgen für eine Führungskraft ruinös sein. In der Tschechischen Republik gewöhnen wir uns erst nach und nach an die neuen Regeln, was auch der derzeit niedrigen Versicherungsquote bei Vorstandsmitgliedern, Aufsichtsratsmitgliedern und Geschäftsführern entspricht.
 
Lediglich 39% der Befragten sind sich dessen bewusst, dass sie für alle finanziellen Schäden haften, die im Zusammenhang mit ihrer Funktion entstehen. 42% der Manager gaben an, dass sie für Schäden bis zur Höhe von 500 Tsd. CZK haften würden, bzw. 19% der Manger antworteten, dass sie nur für Schäden bis zur Höhe von 2 Mio. CZK haften würden.
 
22% der Befragten haben in ihrem Umfeld bereits erlebt, dass dem Management einer Gesellschaft finanzielle Sanktionen auferlegt wurden. Allgemein kann festgestellt werden, dass Klagen gegen Organmitglieder von Handelsgesellschaften wegen Pflichtverletzungen eher eine Ausnahme sind. Es kann davon ausgegangen werden, dass die größten Risiken für Organmitglieder im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Funktion in jenen Fällen bestehen, in denen es sich um Ansprüche von Insolvenzverwaltern oder Gläubigern im Rahmen eines Insolvenzverfahrens handelt, oder aber um Ansprüche von Gesellschaftern und Aktionäre bei Anwendung des Instituts der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen.
 

Das Management eines Unternehmens wird somit nicht nur mit Ansprüchen aufgrund verursachter Schäden konfrontiert. Durch Rechtsstreitigkeiten entstehen vielmehr auch Kosten im Zusammenhang mit der rechtlichen Vertretung. Der Umfrage des gegenständlichen Versicherers zufolge haben nur 17% aller Befragten eine Manager-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Aus der Umfrage folgt ferner, dass 26% der Befragten der Auffassung sind, dass lediglich der Schadensersatz durch eine D&O-Versicherung abgedeckt wäre, und dass weitere 12,5% angegeben haben, dass die Versicherung die Kosten der rechtlichen und sonstigen Vertretung abdecken würde. Insgesamt 61,5% der Befragten haben jedoch richtig angeführt, dass durch eine Manager-Haftpflichtversicherung sowohl der verursachte Schaden als auch die rechtliche oder sonstige Vertretung, z.B. Wirtschaftsprüfer, Sachverständige, abgedeckt seien.
 
Als Schadensfall gilt z.B. folgender konkreter Fall: Eine Gesellschaft, vertreten durch einen Aktionär, erhebt eine Schadensersatzklage gegen die Vorstandsmitglieder. Der Schaden soll angeblich verursacht worden sein, indem eigene Aktien wiederholt gekauft und wieder verkauft wurden. Dieser Fall wird auch durch die Polizei auf Grundlage einer Strafanzeige untersucht. Eine Straftat wurde bisher nicht nachgewiesen. Dieser Fall ist noch nicht abgeschlossen und dauert bereits volle 7 Jahre. Der Versicherer bezahlt fortlaufend die Kosten der Verteidigung der Versicherten, die sich inzwischen auf 2 Mio. CZK belaufen.
 
Verglichen mit der Rangliste der weltweit umsatzstärksten Unternehmen - Global Fortune 500 - sind tschechische Unternehmen in Bezug auf D&O-Versicherungen nicht hinreichend versichert. Im Rahmen der Global Fortune 500 haben ganze siebzig Prozent dieser Gesellschaften eine D&O-Versicherung bei der betreffenden Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Daraus folgt, dass sich das Management von tschechischen Unternehmen nicht hinreichend der Risiken bewusst ist, die mit der Ausübung einer ManagerFunktion verbunden sind. Die angeführte Umfrage wurde durch die Versicherungsgesellschaft AIG durchgeführt.
 
Für die Erstellung eines Versicherungsangebotes oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Alena Spilková

Unternehmensberaterin (Tschechische Republik)

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