Bewertungsstandards

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  • In der Mehrzahl der in der Tschechischen Republik erstellten Sachverständigen-gutachten für den Bereich Wirtschaft – Preise und Schätzungen – berufen sich die Autoren auf Begriffe wie „IVSC, TEGoVA oder „EVS”, oder sie verweisen auf Ihre Mitgliedschaft in der ČKOM. Der vorliegende Artikel soll die genannten Abkürzungen und das Verhältnis zwischen diesen und den Rechtsvorschriften erläutern und erklären, warum sich tschechische Sachverständige auf die gegenständlichen Standards berufen.

Auch der breiteren Öffentlichkeit ist bekannt, dass für Sachverständigenbewertungen praktisch keine gesetzlichen Vorschriften gelten. Nur für eine Bewertung von Vermögenswerten, Rechten und Verbindlichkeiten für fiskale Zwecke (amtlicher Richtpreis) muss sich der Sachverständige nach dem Gesetz Nr. 151/1997 Slg. der Tschechischen Republik, in der Fassung der späteren Vorschriften, und den hiermit verbundenen Durchführungsvorschriften richten.

 

Dies bedeutet jedoch nicht, dass bei einer Bewertung bestimmte Empfehlungen und Bewertungsmethoden ignoriert werden könnten. Diese Empfehlungen und Bewertungsmethoden werden durch die Fachorganisationen IVSC und TEGoVA und in der Tschechischen Republik durch die ČKOM und andere Berufsvereinigungen geschaffen.

 

IVSC – The International Valuation Standards Committee – dieses entstand in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts und ist eine internationale Non-Profit-Organisation, die an der Schaffung und Publizierung der IVS – der International Valuation Standards – Anteil hat. Zu seinen weiteren Aufgaben zählt insbesondere eine Harmonisierung der IVS, unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen in den einzelnen Ländern. Das IVSC publizierte bislang acht Standards (IVS), die letzte aktualisierte Ausgabe erfolgte in 2011. Diese Standards, die jedoch keine verbindlichen Vorschriften darstellen, sind eine Zusammenfassung international anerkannter Grundsätze, Methoden und Empfehlungen für die Praxis eines jeden Sachverständigen. 

 

TEGoVA – The European Group of Valuers' Associations – ist das europäische Pendent zum IVSC. In ihr sind die nationalen Verbände der Sachverständigen zusammengeschlossen. Wie auch das IVSC publiziert sie Bewertungsstandards und übt Druck hin zu deren Anwendung insbesondere in den Mitgliedstaaten der EU aus. Diese Standards sind bekannt unter dem Begriff EVS – European Valuation Standards. Aktuell sind in der Gruppe ca. 60 Organisationen aus 33 Ländern mit 70.000 Mitgliedern assoziiert.

 

IVS – International Valuation Standards – es handelt sich um sukzessive seit 1980 durch das IVSC herausgegebene Standards. Diese Normen werden fortlaufend aktualisiert und erweitert. Die in ihnen angeführten Vorgehensweisen werden zwar aktuell durch die Mehrheit der Sachverständigen und Schätzer weltweit verwendet, wenngleich die in ihnen angeführten Regeln eher allgemeiner Art sind und deren Bedeutung eher in der Definierung von Wertstandards liegt. Als wichtigster Punkt kann eine genaue Definition des Marktwertes erachtet werden, und vor allem die Festlegung, wann das Ergebnis einer Bewertung als Marktwert bzw. Verkehrswert anzusehen ist.

 

EVS – European Valuation Standards – sind durch die TEGoVA ausgegebene Standards, die zur Ausfertigung objektiver Vermögensschätzungen in ganz Europa verwendet werden. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Vereinheitlichung der in den Mitgliedstaaten der TEGoVA verwendeten  Bewertungsmethoden und vor allem bei der einheitlichen Auslegung von Begriffen im Rahmen der Vermögensbewertung. Sie werden durch entsprechende Standards, Richtlinien und deren Nachträge gebildet.

 

Keiner der oben angeführten Standards ist jedoch als „Handbuch” zu verstehen, nach dem Vermögensgegenstände bewertet werden können.

 

In der Tschechischen Republik wirken eine Reihe an „Kammern”, in denen Gutachter, Sachverständigeninstitute etc. zusammengeschlossen sind. Mitglied der TEGoVA ist jedoch nur die Tschechische Kammer der Vermögensschätzer (Česká komora odhadců majetku – ČKOM), und zwar seit 1993.

 

Die ČKOM wurde 1992 als Berufsvereinigung im Sinne des tschechischen Gesetzes Nr. 83/1990 Slg. gegründet. Es handelt sich um einen unabhängigen Interessensverband von Unternehmern (natürlichen und juristischen Personen), die im Bereich der Vermögensbewertung aktiv sind (auf Grundlage des § 2 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches). Die Hauptaufgabe der ČKOM besteht in einer Verbesserung der Qualifikation ihrer Mitglieder und hierdurch auch der Qualität von Gutachten auf Grundlage neuer Erkenntnisse, sowie in einer Zusammenarbeit mit für eine Vermögensbewertung zuständigen staatlichen Stellen. Mitglied der ČKOM ist unter anderem auch das Sachverständigeninstitut Activities a.s.

 

Wie bereits angeführt wurde, existieren in der Tschechischen Republik mehrere Vereinigungen und Verbände mit einer ähnlichen Ausrichtung. Jeder dieser Berufsverbände vertrat ursprünglich eine etwas abweichende Auslegung der Standards IVS und EVS, die u.a. aus unterschiedlichen Interpretationen der Übersetzungen der gegenständlichen Standards rührten.

 

Im Jahr 2010 wurde zur Vereinheitlichung der Verfahren zur Vermögensbewertung in der Tschechischen Republik der Verband der eingetragenen Vereine der Sachverständigen und Vermögensschätzer (Konfederace občanských sdružení znalců a odhadců – KOSZO) ins Leben gerufen, dessen Mitglied sind:
  • der Verein der Sachverständigen und Vermögensschätzer der Tschechischen Republik (Asociace znalců a odhadců České republiky, o.s.)
  • die Tschechische Kammer der Vermögensschätzer (Česká komora odhadců majetku, profesní sdružení znalců a odhadců)
  • die Tschechische Gesellschaft zertifizierter Vermögensschätzer (Česká společnost certifikovaných odhadců majetku, o.s.)
  • die EVU – Europäische Vereinigung für Unfallforschung und Unfallanalyse e.V. mit Sitz in Hamburg, Ländergruppe Tschechische Republik
  • der Tschechische Verband der Sachverständigen in der Forstwirtschaft (Česká unie soudních znalců v lesním hospodářství, o.s.)
  • die Tschechische Gesellschaft für Gerichtsmedizin und Gerichtstoxikologie bei der Tschechischen Medizinischen J.-E.-Purkyně-Gesellschaft (Česká společnost soudního lékařství a soudní toxikologie při České lékařské společnosti J. E. Purkyně).

 

Der gegenständliche Verband vertritt aktuell mehr als 40 Sachverständigeninstitute und mehr als 1 450 gerichtliche Sachverständige.

 

Auch wenn es, wie angeführt, für eine Vermögensbewertung keine verbindlichen Rechtsvorschriften gibt (mit Ausnahme amtlicher Richtwerte), richten sich Sachverständige und Gutachter nach der Terminologie, nach den Regeln, Empfehlungen und genehmigten Methoden der Standards IVS und EVS, die durch die Organisationen IVSC, TEGoVA, ČKOM und weitere Berufsvereinigungen herausgegeben werden.

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Ing. Jaroslav Chovanec, Ph.D.

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