Strafbefreiende Selbstanzeige reuiger Steuersünder

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Die Steuerbehörden erhöhen nicht nur in Tschechien, sondern weltweit den Druck auf die transparente Besteuerung und Bekämpfung von Steuerhinterziehungen. Droht ein strafrechtliches Verfahren, bietet sich eine Selbstanzeige.  

  • ​Einleitung 

Vom Finanzministerium werden zahlreiche Maßnahmen für eine transparente Besteuerung getroffen. So sind seit 2015 auch einkommensteuerfreie Einkünfte natürlicher Personen (z.B. Spenden oder Schenkungen) von mehr als Mio. 5 CZK meldepflichtig. Des Weiteren soll im Jahre 2016 das Schwarzgeld-Bekämpfungsgesetz in Kraft treten, nach dem die Finanzverwaltung zum Nachweis der Herkunft des Vermögens auffordern kann, wenn steuerpflichtige oder erklärte Einkünfte das Vermögen um Mio. 7 CZK unterschreiten. 

Neben inländischen gesetzlichen Vorschriften, deren Ziel die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen ist, ist die steuerlich motivierte Zusammenarbeit zwischen Finanzverwaltungen einzelner Länder immer intensiver. Insbesondere wird der Austausch von Auskünften über Kapitaleinkünfte (ab 2016 auch über Bankkonten) natürlicher Personen durchgesetzt. Dieser Informationsaustausch sollte künftig auf weitere Einkünfte erweitert werden, z.B. auf das Arbeitsentgelt oder die Lebens- und Rentenversicherungszahlungen. Spätestens ab 2018 schließen sich dem Informationsaustausch auch die letzten europäischen Länder an – Luxemburg, Schweiz und Österreich. Nach dem Gesetz über die Umsetzung des FATCA-Abkommens werden schon jetzt Auskünfte über Auslandskonten (Bankkonten) mit den Vereinigten Staaten getauscht. 

  • Steuerstraftaten 

Zu Steuerstraftaten zählt nach § 240 StGB die Hinterziehung von Steuern oder gleichartigen Abgaben (nachfolgend nur „Steuerhinterziehung“). Die Steuern sind dann hinterzogen, wenn sie nicht oder nicht in voller Höhe entrichtet werden oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile, u.a. Steuervergütungen, erlangt werden (z.B. Vorsteuerabzug) und die Steuerhinterziehung mindestens TCZK 50 beträgt. Die Freiheitsstrafe für eine Steuerhinterziehung kann bis zu zehn Jahren betragen. 

Die Steuerhinterziehung betrifft meistens mehrere Veranlagungszeiträume, da der Steuerpflichtige mehrere Jahre gesetzwidrig handeln muss, um die Einkünfte auch in den Folgejahren zu verschweigen. Mehrere Jahre dauert auch die Nichtzahlung der Abgeltungsteuer auf Zinsen, die von einer ausländischen Bank gezahlt werden (z.B. in Luxemburg, Österreich oder in der Schweiz). 

Viele natürliche, in Tschechien und zugleich im Ausland ansässige Personen kehren in die Tschechische Republik zurück. Sie müssen nun überprüfen, welche Steuern aus Vorjahren auszugleichen sind und welche aktuell zu bezahlen sind (z.B. Kapitalertragsteuer). Es kann erwartet werden, dass von der Finanzverwaltung vor allem die Steuern aus Vorjahren geprüft werden. Ist jedoch eine strafbefreiende Steuernachzahlung möglich?

  • Selbstanzeige 

Eine Selbstanzeige kann steuerbefreiend sein, wenn die Steuersünder freiwillig den Straftatbestand abwenden, bevor ein erheblicher Schaden entsteht. Bei einer Steuerhinterziehung ist eine Selbstanzeige möglich, wobei nicht nur hinterzogene Steuern, sondern auch steuerliche Nebenleistungen (z.B. Zinsen) zu bezahlen sind, bevor eine Steuerfahndung eingeleitet wird. 

Nach Abgabeordnung ist eine Selbstanzeige zulässig, wobei die Steuererklärung auch für die schon verjährten Veranlagungszeiträume abgegeben wird. In diesem Fall kann die Steuer festgesetzt werden, obwohl die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. In der Praxis muss die Selbstanzeige individuell beurteilt werden, um sich sicher zu sein, dass von einer Strafverfolgung abgesehen wird. Die Selbstanzeige stellt einen Weg für den reinen Tisch und die Vermeidung eines Strafverfahrens dar.

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Mgr. Jiří Zoubek, LL.M.

Tax Consultant (Tschechische Republik), Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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