Kann die Einführung eines jährlichen Festkurses zu einer objektiven Aussage über die Leistungsfähigkeit tschechischer Unternehmens beitragen?

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Für ausländische Investoren ist es sehr wichtig, laufend auswerten zu können, inwieweit sich die Entwicklung des CZK-Wechselkurses auf ihre Investitionen in der Tschechischen Republik auswirkt. In diesem Zusammenhang wird wiederholend die Einführung eines jährlichen Festkurses besprochen, die wiederum die Frage auslöst, ob diese Maßnahme effektiv sein kann. In unserem Artikel möchten wir die Wechselkurseffekte detaillierter prüfen. ​

​Einleitung

 

Die tschechische Wirtschaft ist von ausländischen Investitionen stark abhängig. An den meisten mittelgroßen und großen Unternehmen sind ausländische Gesellschafter beteiligt, wobei es verständlich ist, dass sie alle Zahlen, die für die Beurteilung der Rentabilität ihrer Investitionen wichtig sind, von der Tschechischen Krone in ihre Landeswährung umrechnen. Erst dann werden die Zahlen mit den Planzahlen und Erwartungen verglichen. Um feststellen zu können, inwieweit die Investitionen rentabel sind, müssen u.a. die Effekte aus der Entwicklung des Wechselkurses (meistens des CZK/EUR- Wechselkurses) richtig beurteilt werden. Nach der Intervention der Tschechischen Zentralbank im November 2013 hat sich der CZK/EUR-Wech­selkurs relativ stabil entwickelt und sollte es noch eine längere Zeit stabil bleiben. Der CZK/USD-Wechselkurs hat jedoch dem gegenüber zwischen 30.06. 2014 und 30.06.2015 einen zwischenjährlichen Anstieg um 21% verzeichnet, wobei starke Kursschwankungen schon in viel kürzeren Zeitspannen sichtbar waren.

 

Die Investoren bzw. die Geschäftsleitung ausländischer Konzerngesellschaften wissen gut, dass die Stabilität und Vorhersagbarkeit des Wechselkurses für operative Unternehmensentscheidungen äußerst wichtig ist. Unrichtige Entscheidungen, die durch eine falsche oder vereinfache Währungsumrechnung entstehen, können im heutigen scharfen Konkurrenzumfeld für die Unternehmen fatale Folgen haben. Die Investoren sind deshalb stets auf der Suche nach Instrumenten, die die Durchführung schneller Analysen und die Eliminierung unerwarteter Überraschungen, die sie in den Vorjahren schon vielmals erlebt haben, ermöglichen. 

 

Unsere Mandanten prüfen oft die Einführung eines Festkurses  und möchten wissen, wie sich mehrere nach tschechischen Bilanzierungsvorschriften zulässige Wechselkurse auf das Berichtwesen bzw. die Ertragslage der Gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr auswirken. Es interessiert sie, ob der bei der Buchführung angewandte Wechselkurs zwischenjährliche Einflüsse aus Kursschwankungen mindestens teilweise eliminieren kann.

 

Verbuchung von Fremdwährungsbeträgen

 

Die Fremdwährungsbeträge können gemäß § 24 Abs. 7 RlG entweder mit dem Tageskurs oder mit einem nach Ermessen der Gesellschaft für einen gewissen Zeitraum (der nicht länger als ein Jahr sein darf) festgesetzten Festkurs umgerechnet werden.  

 

Die Grundlagen der Währungsumrechnung sind durch eine interne Richtlinie (interne Richtlinie für die Währungsumrechnung) zu regeln, wobei unterschiedliche Geschäftsfälle mit unterschiedlichen Wechselkursen umgerechnet werden können (z.B. Ausgangsrechnungen mit Tageskursen und Eingangsrechnungen mit einem jährlichen/monatlichen Festkurs).

 

Änderung des Festkurses während des Geschäftsjahres

 

Sollte sich die Gesellschaft entscheiden, den Festkurs während des Geschäftsjahres zu ändern, muss die Änderung durch die interne Richtlinie geregelt werden. Dies kann eintreten, wenn ein jährlicher Festkurs angewandt wird, der Wechselkurs sich während des Geschäftsjahrs wesentlich ändert und durch die Anwendung des ursprünglichen jährlichen Festkurses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt wird. Bei einer Ab-und Aufwertung des Wechselkurses durch die Tschechische Zentralbank muss der Festkurs immer geändert werden.

 

Werden die angewandten Wechselkurse während des Geschäftsjahres oder gegenüber dem Vorjahr geändert, müssen die geänderten Grundlagen der Währungsumrechnung im Anhang erläutert werden.

 

Beispiel für die Verwendung eines Fest- und Tageskurses

 

Durch die Umrechnung der Aktiv- und Passivposten in Fremdwährung entstehen Kursdifferenzen – einerseits laufende Kursdifferenzen zum Buchungstag, andererseits Kursdifferenzen aus der Umrechnung der Fremdwährungsbeträge mit dem Stichtagskurs.  

 

Für den Vergleich, wie sich der angewandte Wechselkurs auf die Vermögenslage auswirkt, zeigen wir Ihnen an einem Beispiel die Umrechnung identischer Geschäftsfälle während eines Jahres mit dem jährlichen Festkurs und Tageskurs. Die Fremdwährungsbeträge wurden zum 01.01. mit dem Wechselkurs von 25 CZK/EUR und mit dem Stichtagskurs von 26 CZK/EUR umgerechnet.


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Aus unserem Beispiel ist es ersichtlich, dass der Jahresüberschuss gleich ist, durch die Anwendung eines Fest- oder Tageskurses sich jedoch die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung ändert, da Umgliederungen zwischen dem Betriebs- und Finanzergebnis erfolgen.  

 

Wir möchten betonen, dass unser Beispiel z.B. den Einfluss des Festkurses auf die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Vorräte oder auf abgegrenzte Aufwendungen nicht zeigt. Ergebniswirksame Auswirkungen werden bei diesen Aktivposten auf mehrere Geschäftsjahre verteilt. Diese Aktivposten werden auch nicht mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Bei solchen Vermögensgegenständen sollte sorgfältig geprüft werden, ob der Umrechnung ein Festkurs zu Grunde liegen sollte. Es ist schon beträchtlich, wenn die Abschreibungen wichtiger Vermögensgegenstände, die im Dezember erworben werden und deren Bezahlung der Wechselkurs von 23 CZK/USD zu Grunde liegt, aus Anschaffungskosten errechnen, die mit dem Festkurs vom Anfang des Geschäftsjahres (20 CZK/USD) umgerechnet werden. Realisierte Kursverluste aus dem Mittelabfluss i.H.v. 3 CZK/1USD belasten die Gesellschaft voll im jeweiligen Geschäftsjahr, ergebniswirksame Auswirkungen des Festkurses durch niedrigere Abschreibungen werden jedoch erst in Folgejahren realisiert. Vorsichtig sollten auch einige außerordentliche Geschäftsfälle wie Stammeinlagen oder Nachschüsse geprüft werden.

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Fazit

 

Obwohl sich der angewandte Wechselkurs auf die Ertragslage der Gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr nicht auswirken muss, wird er die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung immer beeinflussen, da Umgliederungen zwischen dem Betriebs- und Finanzergebnis vorgenommen werden. Durch die Umrechnung mit dem jährlichen Festkurs werden die Kursschwankungen sicher nicht eliminiert. Sie werden den Wertansatz von Aktiv- und Passivposten spätestens bei Abschlussbuchungen beeinflussen. Der angewandte Wechselkurs wird sich auf den Wertansatz einiger Aktiv-und Passivposten auch jahrelang auswirken. Werden gewinn- und verlustbringende Faktoren ausgewertet, kann die Verwendung eines Festkurses sogar nachteilig sein. Unerwartete und bei der Finanzplanung nicht berücksichtigte Kursschwankungen können nur durch effektive Sicherungsinstrumente eliminiert werden – entweder durch die entsprechende Struktur der Vermögensgegenstände und Schulden oder durch Derivatgeschäfte.

Kontakt

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Ivan Brož

Auditor (Tschechische Rep.)

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