Kurzmitteilungen Steuern

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  • ​​Lex GATCA

Das tschechische Finanzministerium hat ein vorläufiges Verzeichnis von Vertragsstaaten und Stichtagen für Zwecke der Anwendung der Novelle des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit bei der Verwaltung der Steuern veröffentlicht, die zum Tag des vorgesehenen Inkrafttretens, d.h. zum 1. Januar 2016, nicht verabschiedet wurde. Ein verbindliches Verzeichnis wird veröffentlicht, sobald die Novelle verabschiedet wird.


Die Novelle soll das Vorgehen beim automatischen Informationsaustausch nach globalen Standards (GATCA) nach den Anforderungen der EU vereinheitlichen und gleichzeitig hebt sie das Gesetz Nr. 330/2014 Sb. über den Informationsaustausch über Finanzkonten mit den USA für Zwecke der Steuerverwaltung (FATCA) sowie den § 38fa des Einkommensteuergesetzes betreffend den Zahlungsvermittler auf.


  • ​Mitteilung der GFD zur Geltendmachung der Beiträge zur privaten Lebensversicherung

Die Generalfinanzdirektion (GFD) hat ein neues mögliches Muster der Bescheinigung über die gezahlten Beiträge zur privaten Lebensversicherung veröffentlicht. Dieses neue Muster berücksichtigt die neue Bedingung für die Geltendmachung der Beiträge zur privaten Lebensversicherung, dass seit 2015 im Versicherungsvertrag keine Auszahlung einer anderen Einnahme, die keine Versicherungsleistung ist und das Erlöschen des Vertrages nicht begründet, verankert werden darf.


  • Änderung der Methodischen Anweisung zur Anzeige eines verdächtigen Geschäftes

Das tschechische Finanzministerium hat die Anforderungen an die anzuführenden Identifikationsangaben des Anzeigers eines verdächtigen Geschäftes erweitert. Künftig ist in der Anzeige eines verdächtigen Geschäftes der Verweis auf die einschlägige Bestimmung des Geldwäschegesetzes anzuführen, die dem Typ des Verpflichteten entspricht. Der Grund für die Erweiterung ist eine obligatorische statistische Meldung seitens der zuständigen Organe.


  • Neue Doppelbesteuerungsabkommen

Ab 2016 finden neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Kolumbien, Liechtenstein und Pakistan Anwendung. Durch ein Protokoll wird das DBA mit Ukraine geändert. Im Ratifikationsprozess befinden sich die DBA mit dem Iran, Kasachstan und Kosovo.


  • Änderungen der Tschechischen Rechnungslegungsstandards

Im Anschluss an das Buchführungsgesetz und seine Durchführungsverordnungen werden auch die Rechnungslegungsstandards geändert. Die neue Fassung der Standards findet zum ersten Mal in dem am 1. Januar 2016 beginnenden Geschäftsjahr Anwendung. Für die im Jahr 2016 begonnenen Geschäftsjahre wurde ein neuer Standard Nr. 24 Vergleichbarer Zeitraum für das im Jahr 2016 begonnene Geschäftsjahr erlassen. Ein Bestandteil dieses Standards ist eine Überleitungsbrücke der zum 31. Dezember 2015 und zum 1. Januar 2016 gültigen Bezeichnung der Jahresabschlusspositionen.


  • Änderungen des Orts der Aufbewahrung von Akten bei ausgewählten Finanzämtern

Mit Wirkung vom 21. Mai 2016 kommt es zu einer Änderung der gewährten Dienstleistungen und der Öffnungszeiten bei 23 Dienststellen der Finanzämter (z.B. Kraslice, Podbořany, Přelouč, Bohumín, Český Těšín). Bei diesen ausgewählten Dienststellen werden die Akten der Steuerpflichtigen bzw. deren Teil nicht mehr aufbewahrt. Das Finanzministerium hat ein Verzeichnis von Dienststellen veröffentlicht, bei denen die Akten künftig aufbewahrt werden. Diesbezüglich wird eine neue Anweisung der GFD-D-23 erwartet.​

Kontakt

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Mgr. Jakub Šotník

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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+420 236 1632 10

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