Kurzmitteilungen Steuern

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​Steuervergünstigung für Kinder – neue Anlage zur Steuererklärung

Ein Einkommensteuerpflichtiger, der in seiner tschechischen Steuererklärung 2015 eine Steuervergünstigung für sein Kind geltend machen möchte, hat nachzuweisen, dass er einen begründeten Anspruch auf diese Vergünstigung hat. Hierzu kann er ein neues Formblatt „Potvrzení zaměstnavatele druhého z poplatníků pro uplatnění nároku na daňové zvýhodnění pro účely podání daňového přiznání“ (Bestätigung des Arbeitgebers des anderen Steuerpflichtigen zur Geltendmachung des Anspruchs auf Steuervergünstigung zu Zwecken der Steuererklärung) verwenden. Dies gilt, wenn der andere Steuerpflichtige Arbeitnehmer ist. In der Bestätigung hat sein Arbeitgeber anzuführen, für welches Kind der andere Steuerpflichtige die Steuervergünstigung geltend macht oder nicht und in welcher Höhe. In diesem Zusammenhang wurde ein neues Formblatt 25 558 MFin 5558 Muster Nr. 1 herausgegeben.
 

Vergütung an ein Mitglied des Ausschusses für Abschlussprüfung

Vertreter der Steuerberaterkammer und der Generalfinanzdirektion haben die Problematik der Besteuerung der Vergütung an ein Mitglied des Ausschusses für Abschlussprüfung erörtert. Nach Auffassung der Vertreter der Generalfinanzdirektion stellt die Vergütung des Mitglieds des Ausschusses für Abschlussprüfung für steuerliche Zwecke eine Einkunft aus nichtselbständiger Arbeit dar, ungeachtet dessen, ob das Ausschussmitglied ein Arbeitnehmer, ein Aufsichtsratsmitglied oder ein Dritter ist.​

Kontakt

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Mgr. Jakub Šotník

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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