Realwert restituierten Vermögens

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Im Prozess der Rückgabe von Vermögen an Kirchen gemäß dem Gesetz Nr. 428/2012 Sb. über den Vermögensausgleich mit Kirchen und religiösen Gemeinschaften in der gültigen Fassung werden derzeit die tatsächlichen Werte des zurückgegebenen Vermögens ermittelt.​
​Vor dem Beginn der sog. Restitution gab es eine von der Fachöffentlichkeit heftig kritisierte Schätzung des Vermögens, die von der Kirche selbst ausgearbeitet wurde. Eine beauftragte kirchliche Kommission schätzte dieses Vermögen auf 135 Milliarden Tschechische Kronen. Die Schätzung wurde als überzogen bezeichnet, obwohl sie von einer renommierten multinationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit zahlreichen Vorbehalten bestätigt wurde.
 
Eine Bewertung durch einen Sachverständigen bzw. erfahrenen Schätzer wurde bisher nicht vorgenommen. Mit einer allmählichen Öffnung dieser Büchse der Pandora werden sicherlich oft überraschende Entdeckungen zum tatsächlichen Wert des zurückgegebenen Vermögens gemacht werden.
 

Bewertung des restituierten Vermögens

Die ursprüngliche kirchliche Schätzung des Vermögens basiert auf einem Algorithmus, der auf statistischen Methoden und Fachschätzungen ohne Kenntnisse über die Art und den Umfang des zu restituierenden Vermögens beruht. Auch die Verfasser und Prüfer der Schätzung räumen ein, dass sie weder die Anzahl der Gebäude, noch die Fläche der Grundstücke und ihre Lage in den jeweiligen Regionen kannten. Somit wurden Immobilien an lukrativen Orten mit einem hohen kommerziellen Potential, Baugrundstücke mit hoher Bonität wie auch Waldgrundstücke, Teiche, Weiden, Wiesen, aber auch Ackerboden oder sogar Grundstücke in Form von Brachen etc. in einen Sack gesteckt.
 
Für die Bewertung des gesamten Vermögens, also von selbständigen Grundstücken, von Grundstücken samt Gebäuden, Wäldern, Teichen und sonstigen Flächen wurde ein einziger Einheitspreis pro Fläche herangezogen, dessen Grundlagen nicht bekannt sind. Die Verfasser haben diesen Preis als eine aggregierte statistische Größe bezeichnet. Im Sinne dieser Statistik handelt es sich hierbei um eine genaue Schätzung, die auf ungenauen Zahlen beruht.
 
Derzeit wenden sich die kirchlichen Organisationen an Sachverständige mit einer Bitte um Festsetzung des Verkehrswerts der Vermögensgegenstände, die sie in ihre Geschäftsbücher eintragen. Es kommt zu einer Identifikation des tatsächlichen Umfangs des Vermögens und zur Ermittlung seines Werts in Übereinstimmung mit den Bewertungsstandards. Je nach Art der jeweiligen Immobilien wird eine entsprechende Methodik gewählt, die eine Information über die realen Marktwerte gibt.
 

Fazit

Die Sachverständigen sollen also eine korrekte Schätzung des Verkehrswerts des restituierten Vermögens vornehmen. Hiermit werden die früheren Vorbehalte betreffend die ursprüngliche Schätzung ausgeräumt.
 
Im Rahmen der Schätzung des Verkehrswerts des im Rahmen der Restitution zurückgegebenen Vermögens ist es empfehlenswert, den Wert auf den Wert der Grundstücke und den Wert der Gebäude aufzuschlüsseln. Infolge dieser Verteilung können dann die jeweiligen Vermögensgegenstände in den Geschäftsbüchern erfasst werden.
 
Falls nach der Beendigung der Restitution und der Erfassung der zurückgegebenen Vermögensgegenstände in der Buchführung der kirchlichen Organisationen ihre Werte zusammengerechnet würden, bekäme man eine realistische Schätzung des gesamten Verkehrswerts des zurückgegebenen Vermögens. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass die kirchlichen Organisationen ihre Buchwerte offenlegen würden. Die Sachverständigen und Schätzer sind an eine Schweigepflicht gebunden. Ein Sachverständiger bzw. Schätzer kann seiner Schweigepflicht nur vom Auftraggeber entbunden werden, was jedoch sehr unwahrscheinlich ist. Daher bleibt der reale Gesamtwert des zurückgegebenen Vermögens auch weiterhin Gegenstand von Diskussionen.​

Kontakt

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Ing. Jaroslav Chovanec, Ph.D.

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