Gesetzgebung: Neuerungen in der Tschechischen Republik

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​​Die Vorbereitung einer Steuerhinterziehung gilt wiederum als Straftat

 

Durch die Reform des Strafrechts gilt die Vorbereitung einer Steuerhinterziehung ab Juli 2016 wieder als Straftat. Die Vorbereitung einer Steuerhinterziehung war bis 2009 strafbar. Im neuen, im Jahre 2010 in Kraft getretenen Strafgesetzbuch war die Strafbarkeit dieses Deliktes nicht enthalten, was damals zu den wichtigsten positiven Effekten der neuen Regelung der Steuerstraftaten gehört hat.
 
Die Vorbereitung einer Steuerhinterziehung kann mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren geahndet werden. Dabei wird die Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren für die Straftaten wie Steuer- und Zollhinterziehung und Hinterziehung der Versicherungsbeiträge erlassen, wenn die verkürzte Steuer Mio. 5 CZK überschreitet. Wird diese Straftat durch eine Gruppe von mehr als zwei Personen, die in mehreren Ländern tätig sind, begangen, beträgt der Schwellenwert TCZK 500.
 
Nach dem Begründungsbericht zum Reformgesetz gilt als Vorbereitung einer Straftat eine Handlung, die dazu dient, die spätere Ausführung eines besonders schwerwiegenden Deliktes möglich zu machen, insbesondere dessen Planung oder Beschaffung von erforderlichen Mitteln und Instrumenten.
 
Das Finanzministerium begründet die Wiedereinführung der Strafbarkeit der Vorbereitung einer Steuerhinterziehung primär mit einer effizienten Bekämpfung von Karussellgeschäften, bei denen die steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen missbraucht werden. Nach der Rechtsprechung des EuGH gilt als Karussellbetrug eine Handlung, bei der ein Lieferant der Lieferkette die von seinen Abnehmern bezahlte Umsatzsteuer nicht abführt und die Abnehmer diese Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Dabei erzielen der Lieferant und Abnehmer Vergünstigungen, die gegen die europäischen MwSt- Vorschriften verstoßen, da die ausgeführten Lieferungen und Leistungen nicht marktüblich sind. Die Strafbarkeit der Vorbereitung einer Steuerhinterziehung erstreckt sich nicht nur auf die Mehrwertsteuer, sondern allgemein auf alle Steuern, Zölle und Versicherungsbeiträge.
 
Es ist möglich, dass auch die Steueroptimierung als Vorbereitung einer Straftat angesehen werden kann, da z.B. nicht eindeutige Bestimmungen der Steuergesetze durch die Finanzverwaltungen anders ausgelegt werden. In einem der jüngsten Urteile des Obersten Gerichtshofes wurde indirekt angeführt, dass eine Steuerhinterziehung auch dann vorliegen kann, wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht eindeutig formuliert sind, die Finanzverwaltung nicht einheitlich vorgeht oder die Beschaffenheit der steuerpflichtigen Lieferungen und sonstigen Leistungen abweichend ausgelegt wird. Umfasst die geplante Steueroptimierung auch Rechtsgeschäfte mit einer ausländischen Gesellschaft, beträgt der Schwellenwert für die Strafbarkeit der Vorbereitung einer Straftat schon TCZK 500.

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Mgr. Jakub Šotník

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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