Kurzmitteilungen Steuern

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​Erweiterung des Reverse-Charge-Verfahrens

 

Das Finanzministerium hat vorgeschlagen, dass ab 1. Juli 2016 das inländische Reverse-Charge-Verfahren um eine weitere sonstige Leistung erweitert wird – um den Zugang zu den elektronischen Kommunikationsnetzen bzw. deren Zusammenschaltung. Die neue Regierungsverordnung sollte die Erbringung dieser Leistungen durch Großversorger betreffen – d.h. nur die Leistungen zwischen Unternehmen, von denen diese Leistungen an andere Personen, insbesondere an Endverbraucher, erbracht werden. So bleiben z.B. die üblichen Telefonkosten hiervon unberührt.
 

 

Erhöhung des Kinderfreibetrages für das zweite und jedes weitere Kind

 

Der Kinderfreibetrag für das zweite Kind (nunmehr CZK 17.004 jährlich) und jedes weitere Kind (nunmehr CZK 20.604 jährlich) wird erstmals bei der Lohnabrechnung für Mai 2016 erhöht. Die Erhöhung für den Zeitraum Januar bis April 2016 kann erst beim Lohnsteuerjahresausgleich oder in der Steuererklärung für das Jahr 2016 beansprucht werden. Dies wurde durch das Schreiben der Finanzverwaltung bestätigt.
 

 

Vereinbarung über den steuerlichen Informationsaustausch mit dem Fürstentum Monako

 

Die Vereinbarung zwischen der Tschechischen Republik und dem Fürstentum Monako über den steuerlichen Informationsaustausch ist in Kraft getreten. Diese Vereinbarung ermöglicht die gegenseitige Amtshilfe, um die Steuern korrekt zu errechnen, festzusetzen und zu erheben. In Tschechien handelt es sich um die Einkommen- und die Grundsteuer, in Monako um die Einkommen-, die Erbschaft-, die Schenkung- und die Grunderwerbsteuer.

Kontakt

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Mgr. Jakub Šotník

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

Associate Partner

+420 236 1632 10

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