Risiken aus Geschäftsverträgen sollten nicht unterschätzt werden

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

Schnell gelesen:

Einen untrennbaren Bestandteil unserer Beratungsleistungen stellt auch eine fortlaufende Beratung zur Identifizierung und Prävention von Risiken dar, die sich für unsere Mandanten beim Abschluss von Geschäftsverträgen ergeben. Neben rechtlichen Risiken handelt es sich auch um steuerliche und buchhalterische Risiken. Diesem komplexen Thema war auch eine Fachkonferenz gewidmet, die Rödl & Partner in Zusammenarbeit mit dem tschechischen Wochenblatt Euro am 1. Juni veranstaltete. Dieser Artikel soll kurz die Ergebnisse der Konferenz zu aktuellen rechtlichen Risiken zusammenfassen, die sich beim Abschluss und bei der Erfüllung von Verträgen in Geschäftsbeziehungen ergeben.​

​Im Rahmen der Vertragsagenda einer jeden Handelsgesellschaft muss stets die Frage der Haftung der Mitglieder des Statutarorgans für das Contract Management Beachtung finden, die einen untrennbaren Bestandteil der Geschäftsführung und des Corporate Governance bildet. Nicht weniger bedeutend ist der Umstand, dass eine Identifizierung und Prävention von Risiken im Zusammenhang mit Geschäftsverträgen ferner allgemein als grundlegende Anforderung des Risk Managements und der Corporate Compliance angesehen werden.
 
Die rechtlichen Risiken, die sich aus Geschäftsverträgen und vertraglichen Beziehungen ergeben, werden in diesem Zusammenhang daher relativ umfassend identifiziert, und zwar sowohl in Bezug auf Wettbewerbsrisiken im Zusammenhang mit der Teilnahme einer Gesellschaft am wirtschaftlichen Wettbewerb auf einem relevanten Markt, als auch im Sinne der vertraglichen Risiken, die unmittelbar aus den konkreten Geschäftstransaktionen resultieren. Daraus folgt, dass die Bereiche und die Inhalte möglicher vertraglicher Risiken sehr breit gestreut sind und die Prävention solcher Risiken eine ständige Aufmerksamkeit verlangt, nicht nur seitens des Top-Managements einer Gesellschaft, sondern aller Arbeitnehmer, die im Rahmen ihrer Arbeitsposition mit der Vertragsagenda konfrontiert sind.
 
Beim Abschluss von Geschäftsverträgen werden in der Praxis häufig Risiken unterschätzt bzw. nicht hinreichend berücksichtigt, die Auswirkungen auf den Wettbewerb haben können und die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben können. Unterschätzt werden oft Risiken, die sich aus der Verletzung der kartellrechtlichen Bestimmungen gemäß dem tschechischen Gesetz über den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs Nr. 143/2001 Slg. ergeben. Eine Identifizierung möglicher Risiken im Zusammenhang mit einer etwaigen Erfüllung der Merkmale einer wettbewerbswidrigen verbotenen Vereinbarung zwischen Wettbewerbern ist dabei äußerst wichtig, wenn wir die möglichen negativen Folgen für ein Unternehmen in Betracht ziehen. Eine Verletzung von kartellrechtlichen Bestimmungen kann nicht nur die Ungültigkeit eines Vertrages als solchen nach sich ziehen, sie kann ferner den guten Ruf einer Gesellschaft schädigen und, nicht zuletzt, mit einer hohen Geldstrafe für ein Verwaltungsdelikt seitens der tschechischen Kartellbehörde geahndet werden.
 
In der Vertragspraxis handelt es sich insbesondere um „übliche” rechtliche Risiken, die sich aus der Regelung des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs Nr. 89/2012 Slg. ergeben, und zwar sowohl in Bezug auf die gemeinsame Regelung von Schuldverhältnissen, als auch in Bezug auf die Regelung einzelner Vertragstypen (Kauf-, Werk-, Mietverträge u.ä.). Dabei sind Risiken zu berücksichtigen, die mit allen Phasen der Vertragsagenda einer Gesellschaft verbunden sind, d.h. die sich nicht nur bei der Vereinbarung und beim Abschluss von Geschäftsverträgen, sondern auch während deren Umsetzung, bei Änderungen und insbesondere bei deren vorzeitiger Beendigung (durch Kündigung oder Vertragsrücktritt) ergeben können; diese Risiken können oft negative und ernsthafte wirtschaftliche Zusammenhänge nach sich ziehen. An dieser Stelle müssen auch Risiken im Zusammenhang mit einigen neuen Elementen der tschechischen rechtlichen Regelung erwähnt werden, wie z.B. die sog. vorvertragliche Haftung, die neue Regelung zur Kollision von Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien oder die Möglichkeit einer erzwungenen Vertragsänderung im Falle einer sog. Wesentlichen Umstandsänderung.
 
Die potenziellen Vertragsrisiken erhöhen sich wesentlich in Fällen eines grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs, bei dem in die Vertragsbeziehung zusätzlich ein grenzüberschreitendes bzw. internationales Element tritt, und zwar ein ausländischer Geschäftspartner mit Sitz in einem anderen Staat. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang insbesondere Risiken, die sich durch die Wahl, oder gegebenenfalls durch die „ausbleibende Wahl” des maßgeblichen (anwendbaren) Rechtes ergeben, sowie ferner Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung international geltender Klauseln (insbesondere der INCOTERMS), der Unterschätzung der Anwendung internationaler Gepflogenheiten oder Vereinbarungen über Klauseln, welche durch ein Gericht oder einen Schiedsrichter bestimmt werden, die befugt sind, alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten zu entscheiden.
 
Neben den vorstehenden rechtlichen Risiken bestehen auch steuerliche und buchhalterische Risiken, die stets in gegenseitiger Abhängigkeit berücksichtigt werden müssen. Untrennbarer Bestandteil der Beurteilung eines jeden Geschäftsvertrages sollte somit nicht nur eine rechtliche Beurteilung (mit Berücksichtigung der Wettbewerbsrisiken), sondern stets auch eine entsprechende steuerliche Beurteilung sein. In der Praxis fehlt häufig diese komplexe Handhabung von Geschäftsverträgen, was zur Entstehung von ernsthaften und allgemein inakzeptablen vertraglichen Risiken führt.​

Kontakt

Contact Person Picture

JUDr. Pavel Koukal

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

Associate Partner

+420 236 2637 10

Anfrage senden

 Wir beraten Sie gern!

Deutschland Weltweit Search Menu