Kurzmitteilungen Steuern

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​Hinweise zu Umsatzmeldungen

Nach dem Schreiben der Generalfinanzdirektion zum Gesetz über die elektronischen Umsatzmeldungen sind ab 1. Dezember 2016 die Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen meldepflichtig. Dieses Schreiben kann aus den Webseiten der Finanzverwaltung www.etrzby.cz heruntergeladen werden.
 

Gesetz zur Bekämpfung des deliktisch erlangten Vermögens

Das Gesetz zur Bekämpfung des deliktisch erlangten Vermögens wurde verschärft. Der Steuerpflichtige wird auf Aufforderung des Finanzamtes hin verpflichtet sein, die Diskrepanz zwischen den legalen Einkünften und der Vermögenslage nachzuweisen, falls sich sein Vermögen um mindestens Mio. 5 CZK vergrößert hat. Die ursprünglich vorgeschlagene Schwelle in Höhe von Mio. 7 CZK war für zu hoch beurteilt. Das Gesetz erlangt Wirksamkeit im zweiten Monat nach der Verkündigung, d.h. frühestens im November dieses Jahres. Durch die Fachöffentlichkeit wird beanstandet, dass das Gesetz unvollständig, rückwirkend und nicht systemkonform ist. Der Nachweis der Herkunft von Vermögen bezieht sich auch auf das vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erworbene Vermögen. In der Praxis können somit Fälle eintreten, dass die Steuerpflichtigen auch Einkünfte nachzuweisen haben, die in Verjährungszeiten erzielt wurden. Das Gesetz führt die Rechtssicherheit nicht herbei.
 

Neues Formblatt für die Umsatzsteuervoranmeldung

In Verbindung mit dem Umsatzsteuer-Änderungsgesetz Nr. 243/2016 Gbl. wurden ein neues Formblatt für die Umsatzsteuervoranmeldung (Muster 20) und neue Ausfüllanleitungen (Muster 16) erlassen. Im Vergleich zum vorausgehenden Muster enthält das neue Muster nur geringfügige Änderungen. Die Struktur der XML-Dateien wurde nicht angepasst. Bei Umsatzmeldungen ändern sich die Bezeichnung des Teiles A.2 und die entsprechende Ausfüllanleitung.​

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Mgr. Jakub Šotník

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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