Kurzmitteilungen Steuern

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​Höherer Mindestlohn 

Ab dem 01.01.2017 steigt der Mindestlohn von CZK 9.900,00 auf CZK 11.000,00. Da der Mindestlohn für den Kindergartenfreibetrag maßgebend ist, erhöht sich ab 2017 der Kindergartenfreibetrag  auf CZK 11.000,00.
 

Durchschnittsgehalt für das Jahr 2017

Durch die Regierungsverordnung Nr. 325/2016 Gbl. wurden Angaben für die Ermittlung des Durchschnittsgehalts für das Jahr 2017 verkündet. Das Durchschnittsgehalt beträgt CZK 28.232,00 und ist u.a. für folgende Versicherungsbeiträge und Steuern maßgebend: 
 
  • Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherung – sie beträgt für das Jahr 2017 CZK 1.355.136,00  (das 48-fache des Durchschnittsgehaltes)
  • Bemessungsgrenze für die Reichensteuer – sie beträgt für das Jahr 2017 CZK 1.355.136,00 (das 48-fache des Durchschnittsgehaltes)
  • ​Monatliches Arbeitsentgelt, das kranken- und somit auch rentenversicherungspflichtig ist – wie im Vorjahr CZK 2.500,00 (1/10 des auf CZK 500,00 abgerundeten Durchschnittsgehaltes).
 

Häufigste Fragen bezüglich der Umsatzsteuer für Grundstücke und Gebäude

Die Generalfinanzdirektion hat auf ihrer Webseite die Umsatzsteuer für Grundstücke und Gebäude ab dem 01.01.2016 erläutert. Die Generalfinanzdirektion hat insbesondere folgende Themen kommentiert: Begriff Baugrundstück, die erste Bauabnahme, wesentliche Änderungen von Bauten und Bauteilen.
 

Einkommensteuererklärung auf zwei Seiten

Steuerpflichtige, die nur inländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, können für den Veranlagungszeitraum 2016 eine vereinfachte – zweiseitige - Steuererklärung abgeben​

Kontakt

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Mgr. Jakub Šotník

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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