Kurzmitteilungen Steuern

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​

​​Elektronische Bargeldgeschäftsmeldungen für das Gastgewerbe  

Die Finanzverwaltung hat ein Hilfsmittel für die Zuordnung der Tätigkeiten der NACE-Klasse 56 – Gastgewerbe - für die elektronischen Bargeldgeschäftsmeldungen entworfen. Es wurden die Verpflegungsleistungen und zusammenhängenden Tätigkeiten definiert, die als erste meldepflichtig  sind und die der Meldepflicht erst ab 1.März 2017 bzw. ab 1. März 2018 unterliegen.

 
Bankkonten der Krankenkassen

Ab Februar 2017 sind die Krankenkassen verpflichtet, für die Beitragszahlungen ausschließlich Konten zu verwenden, die bei der Tschechischen Zentralbank geführt werden. Durch Medienkampagnen der Krankenkassen wird darauf hingewiesen, dass die Bankkonten geändert werden. Vergessen Sie nicht, die Beitragszahlungen auf neue Konten zu überweisen.

 
Kontrollmeldung – Kurzbestätigung

Ab 1. Januar 2017 ändert sich der Vordruck für Kurzbestätigungen.  Wird auf Aufforderung des Finanzamtes hin die Richtigkeit der abgegeben Kontrollmeldung bestätigt, müssen die Zeilen in Teilen A, B und C leer bleiben. Wurden diese Zeilen ausgefüllt, galt dieser Fehler bislang als Toleranzfehler. Ab 1. Januar 2017 wird es sich um einen nicht tolerierbaren Fehler handeln, wobei die Kurzbestätigungen als nicht abgegeben gelten werden.

 
Das Ziel der elektronischen Bargeldgeschäftsmeldungen:  stark wachsende Staatseinnahmen

Wenn alle Bargeschäfte meldepflichtig sind, sollten die Staatseinnahmen noch stärker als um zuerst erwartete 18 Milliarden CZK wachsen. Den Erwartungen liegen langjährige Datenanalysen, Erfahrungen in anderen Ländern und Schätzungen von tschechischen Scheingeschäften zu Grunde.

 
Ermäßigter Steuersatz für Zeitungen und Zeitschriften

Es ist zu erwarten, dass sich der Steuersatz für Zeitungen und Zeitschriften ab 2017 von 15 auf 10 % ermäßigt. Der Entwurf des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes muss noch vom Senat verabschiedet und vom Präsidenten unterzeichnet werden.

 
Ausländische Verpflegungspauschbeträge im Jahre 2017  

Durch die Verordnung Nr. 366/2016 wurden Verpflegungspauschbeträge bei Auslandsreisen für das Jahr 2017 verkündet. Die Verpflegungspauschbeträge wurden gegenüber dem Vorjahr u.a. in folgenden Ländern erhöht: Finnland, Indien, Syrien und in zahlreichen Afrikaländern. ​
 

Kontakt

Contact Person Picture

Mgr. Jakub Šotník

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

Associate Partner

+420 236 1632 10

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu