Unternehmensbewertung und Bewertungszeitpunkt

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​Auch wenn sich die unternehmerische Tätigkeit einer Gesellschaft nicht ändert und ihre Perspektiven als stabil bezeichnet werden können, ändert sich dennoch ihr Wert infolge von Änderungen des Unternehmensumfeldes. Der Wert eines Unternehmens kann nur unter Hinweis auf die Unveränderlichkeit seiner Ergebnisse nicht als unveränderlich erachtet werden.
Im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von Unternehmen entsteht aufgrund von gesetzlichen Anforderungen oft die Notwendigkeit Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Marktwertes eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils erstellen zu lassen. Diese Pflicht entsteht in der Regel zu einem bestimmten Tag. Wir hören von unseren Mandanten gelegentlich den Vorschlag, ein bereits erstelltes Gutachten wiederholt auch zu einem anderen Bewertungszeitpunkt zu nutzen. Als Argument dafür wird häufig die Tatsache ins Feld geführt, dass sich in dem Unternehmen des Mandanten eigentlich nichts Wesentliches verändert habe und es daher möglich sei, weiterhin von einem zu dem konkreten Zeitpunkt ermittelten Wert auszugehen. Als Beispiel kann ein Mandant herangezogen werden, der ein Portfolio an Immobilien vermietet, der langfristige Mietverträge abgeschlossen hat, die eine Bestimmung bezüglich der Inflation umfassen, und der regelmäßig problemlos einen Mietzins einnimmt. An seiner konkreten Situation ändert sich tatsächlich nichts Wesentliches.
 
Eine Bewertung eines Unternehmens ist allerdings nicht allein ein Ergebnis einer isolierten Beurteilung seiner konkreten Lage, sondern es handelt sich stets um eine Bewertung im Kontext der gesamten Situation, auf deren Basis das Unternehmen seine Tätigkeit ausübt. Die Bewertung eines Unternehmens stellt immer auch seinen Vergleich mit alternativen Investitionsgelegenheiten dar. Und wenngleich sich die mit dem beurteilten Unternehmen verbundenen Erträge tatsächlich nicht ändern mögen, ist dies bei seinen Alternativen nur selten der Fall. Nur im Kontext dieser Variablen wird jedoch der Marktwert des zu bewertenden Unternehmens ermittelt. Falls sich das Umfeld eines Betriebes ändert, ändert sich auch der Wert des bewerteten Unternehmens, obwohl sich seine erzielten Erträge sowie die von ihm eingegangenen Risiken nicht wesentlich geändert haben.
 
Eine Steigerung attraktiver Investitionsmöglichkeiten in anderen Unternehmensbereichen kann Grund für eine geminderte Attraktivität eines Unternehmens sein, bei dem keine Änderungen eintreten. Auch wenn die Einkünfte eines Unternehmens vertraglich langfristig abgesichert sein mögen, so kann sich eine wachsende Unsicherheit z.B. in Folge politischer oder militärischer Konflikte auf den Wert des zu beurteilenden Unternehmens auswirken. Und auch wenn diese Problematik auf allgemeiner Ebene hierauf nicht reduziert werden kann, so kann doch festgestellt werden, dass einer der grundlegenden Parameter einer Veränderlichkeit des Umfeldes, in dem das zu bewertende Unternehmen operiert, in den Zinsätzen besteht. Deren Änderungen in Folge einer Entwicklung oder eines Abschwungs alternativer Investitionsgelegenheiten betreffen direkt auch den Wert des zu beurteilenden Unternehmens, auch wenn bei ihm selbst (bislang) keine Änderungen eingetreten sind. Diese sind direkter Ausdruck alternativer Möglichkeiten.
 
Für die Ermittlung des Wertes eines Unternehmens zu verschiedenen Zeitpunkten muss daher immer auch ein neues Sachverständigengutachten erstellt werden. Ein solches Gutachten ist Ergebnis nicht nur der internen Situation des Unternehmens, sondern auch des Unternehmensumfeldes in seiner ganzen Komplexität. Eine Unveränderlichkeit eines zu bewertenden Unternehmens ist keine hinreichende Bedingung für eine Unveränderlichkeit seiner Bewertung. 

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Ing. Jaroslav Chovanec, Ph.D.

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