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​Der Erlass von Verspätungszuschlägen für die Abgabe  der Kontrollmeldung nach Ablauf der Abgabefrist wird erweitert

Unerwartet und wahrscheinlich nach vielen in den Medien veröffentlichten Fällen, in denen bei einer verspäteten (um einige Tage oder sogar um einige Stunden) Abgabe der bestätigenden Kontrollmeldung die Verspätungszuschläge von mehreren Tausend Kronen festgesetzt wurden, wurde von der Finanzverwaltung entschieden, dass die Möglichkeiten für den Erlass von Verspätungszuschlägen bei der Abgabe der Kontrollmeldung nach Ablauf der Abgabefrist erweitert werden.
 
Egal aus welchem Grund kann nunmehr der  Erlass der Verspätungszuschläge i.H.v. CZK 10.000 bis CZK 50.000 beantragt werden. Für das Jahr 2016 können zwei Verspätungszuschläge erlassen werden, im Jahre 2017 ist der Erlass eines Verspätungszuschlages möglich, wenn bei der Abgabe der Kontrollmeldung keine weiteren Pflichten verletzt wurden. 
 
Des Weiteren können Verspätungszuschläge erlassen werden, die für die Abgabe der bestätigenden Kontrollmeldung innerhalb von fünf Tagen nach Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist erhoben wurden, soweit die Steuerpflichtigen nicht verpflichtet waren, die Angaben zu ändern oder zu erweitern und die Anzeige- und Mitwirkungspflichten nur durch die verspätete Abgabe verletzt wurden.
 
Es können auch Verspätungszuschläge bis zu CZK 50.000 für die Nichtabgabe der Kontrollmeldung erlassen werden, soweit die Steuerpflichtigen zur Abgabe der Kontrollmeldung nicht verpflichtet waren und die Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe der Kontrollmeldung verspätet, höchstens jedoch um fünf Tage, beantwortet haben.
 
Der Erlass der Verspätungszuschläge ist des Weiteren möglich, wenn die Gesellschaft vom Finanzamt zur Abgabe der Kontrollmeldung oder einer berichtigten Kontrollmeldung nur per E-Mail aufgefordert wird. Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes, die wir in unserem Mandantenbrief vom Februar 2017 kommentiert haben.
 
Die Verspätungszuschläge werden nicht automatisch erlassen. Der Erlass muss schriftlich beantragt werden, wobei der Antrag i.H.v. CZK 1.000 gebührenpflichtig ist.
 

Aktuelle Entwicklung von Bargeldgeschäftsmeldungen

Bei der zweiten Etappe der Einführung von Bargeldgeschäftsmeldungen wurden von der Finanzverwaltung zahlreiche detaillierte Informationen veröffentlicht. Zu den wichtigsten gehören die Auskünfte über Nebentätigkeiten, Beispiele von Datensätzen, Kommentare zu den Lieferungen durch Frachtunternehmen, Bargeldgeschäftsmeldungen von gemeinnützigen Vereinen und meldepflichtigen Zahlungsmethoden.
 

Nebentätigkeiten

Das früher erlassene Schreiben betr. die Bargeldgeschäftsmeldungen ermöglicht, den Umsatz aus Nebentätigkeiten später zu melden. Durch die neue Anlage zum Schreiben wird definiert, wie der jährliche Schwellenwert von CZK 175.000 und die 49 Prozentigen Einkünfte der Betriebsstätte zu ermitteln sind.
 
Bei der Beurteilung, ob die meldepflichtige Grenze erreicht wurde, werden die Einnahmen aus den Tätigkeiten mit meldepflichtigen Umsatzerlösen der Betriebsstätte für das vorherige Kalenderjahr verglichen. Zu den einzubeziehenden Zahlungen gehören u.a. nicht die Zahlungen aus einer anderen als gewerblichen Tätigkeit oder der bargeldlose Verkehr. 
 
Werden an eine Betriebsstätte Barzahlungen für mehrere Nebentätigkeiten geleistet, wird der Schwellenwert nach Zahlungen für alle Nebentätigkeiten ermittelt. Werden mehrere Nebentätigkeiten ausgeübt, deren Barumsatz erfasst werden sollte, wird der Schwellenwert nach dem Barumsatz aus allen Nebentätigkeiten ermittelt, die während des Jahres ausgeübt wurden.
 
Der Schwellenwert ist ab den ersten meldepflichtigen Bargeldgeschäften, jedoch auch zum 01. Januar jedes Jahres zu prüfen. Für den Beginn der Meldepflicht für Nebentätigkeiten und die Methoden, nach denen die Meldepflicht ermittelt wird,  kann von Bedeutung sein, welche Tätigkeiten als Haupttätigkeiten und welche als Nebentätigkeiten beurteilt werden. . 
 

Datensatzmuster 

Von der Finanzverwaltung wurde auch eine Datei mit Beispielen von Datensätzen erlassen (auch die Vertretung, Vollmacht, Aufladen und Verwendung des Kredites). Diese Informationen sind primär für die Entwickler und Anbieter von Kassen und Programmen bestimmt. 
 

Lieferungen durch Frachtunternehmen

Werden von meldepflichtigen Personen und Unternehmen Frachtunternehmen eingeschaltet, muss für die Meldung der Bargeldgeschäfte die vertragliche Grundlage für die Beförderungsleistungen definiert werden. Wird das von Kunden bezahlte Entgelt vom Frachtunternehmen vereinnahmt, sind die Verkäufer meldepflichtig, wenn das Frachtunternehmen den Verkäufer unmittelbar vertritt. Vertritt das Frachtunternehmen den Verkäufer nur mittelbar, hat den Barumsatz mit der Vereinnahmung des Entgeltes das Frachtunternehmen zu erfassen, da das Frachtunternehmen im eigenen Namen auf fremde Rechnung handelt. Die Quittung muss spätestens mit der Vereinnahmung des Entgeltes vom Kunden ausgestellt werden.
 
Tritt das Frachtunternehmen als Vermittler auf, sind die Bargeldgeschäfte erst mit dem Zeitpunkt meldepflichtig, zu dem das meldepflichtige Unternehmen bzw. die meldepflichtige Person das Entgelt vom Frachtunternehmen vereinnahmt. Als Vermittler ist meistens die Post tätig, wobei das Entgelt de facto per Nachnahme vereinnahmt wird. Wird das Entgelt vom Frachtunternehmen an das meldepflichtige Unternehmen bzw. die meldepflichtige Person überwiesen, sind die Zahlungen nicht meldepflichtig. 
 

Bargeldgeschäftsmeldungen von gemeinnützigen Vereinen

Von der Finanzverwaltung wurden des Weiteren Beispiele der für gemeinnützige Vereine nicht meldepflichtigen Bargeldgeschäfte aus gemeinnützigen Tätigkeiten und meldepflichtigen Bargeldgeschäfte aus Gewebebetrieb veröffentlicht. Es wurde die dauernde Tätigkeit erläutert, des Weiteren wurden gewinnbringende Tätigkeiten begründet, es wurden auch einige Ausnahmen von der Meldepflicht genannt. 
 

Anweisung des meldepflichtigen Unternehmens bzw. der meldepflichtigen Person durch Empfänger  

Von der Finanzverwaltung wurde noch begründet, was im Gesetz über Bargeldgeschäftsmeldungen der Begriff „Anweisung des meldepflichtigen Unternehmens bzw. der meldepflichtigen Person durch Empfänger“ bedeutet und welche Online-Zahlungen meldepflichtig sind. Es ist u.a. ersichtlich, dass nur einige PayPal-Zahlungen meldepflichtig sind.

Kontakt

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Mgr. Jakub Šotník

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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