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​Erwerb der Wohneinheit im neugebauten Familienhaus

Die Finanzverwaltung hat bestätigt, dass der erste entgeltliche Erwerb der Wohneinheit in einem neugebauten Familienhaus grunderwerbsteuerpflichtig ist. Von der Grunderwerbsteuer ist nur der erste entgeltliche Eigentümerwechsel beim Familienhaus, Grundstück oder bei der Einräumung des Baurechtes für den Ausbau eines Familienhauses sowie bei der Wohneinheit, die sich aus der Wohnung, Garage, Keller bzw. Kammer zusammensetzt und sich in einem Wohnhaus befindet, befreit.


Anwendung des Umsatzsteuergesetzes in Zollfreigebieten  

Unter Berücksichtigung des seit 29. Juli 2016 wirksamen Zolländerungsgesetzes und der Fragestellungen der Steuerpflichtigen hat die Finanzverwaltung einen umfassenden Bericht über die Erklärung der Umsatzsteuer in Zollfreigebieten veröffentlicht.

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Mgr. Jakub Šotník

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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