Kurzmitteilungen Steuern

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​Veröffentlichung der Steuerreformgesetze im Gesetzblatt

Das Steuerreformgesetz, das u.a. aus Änderungsgesetzen zum Einkommen-, Rückstellungs-, Um­satz­steuer­ge­setz und zur Abgabeordnung besteht und schon im Jahre 2017 wirksam sein sollte, wurde im Gesetzesblatt ver­öffentlicht und ist am 01. Juli 2017 in Kraft getreten. Nach den Übergangsvorschriften sind die Änderungen entweder im Veranlagungszeitraum 2017 oder im Veranlagungszeitraum 2018 anzuwenden. Die Änderungen haben wir schon in unseren älteren Ausgaben dargestellt. 


Steuerliche Beurteilung der Personenbeförderung über die UBER-App

Es wurde ein Schreiben betreffend die steuerliche Beurteilung der Personenbeförderung mit der UBER-App erlassen. Das Schreiben erläutert detailliert die Umsatz-, Einkommen- und Kfz-Steuer. Die Personenbeförderung mit der UBER-App ist einkommen-, umsatz- und Kfz-steuerpflichtig.


Country-by-Country-Reporting – Abgabefrist in Tschechien

In der letzten Versammlung des Abgeordnetenhauses am 12. Juli 2017 wurde in der dritten Lesung die Novelle des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie verabschiedet. Wie schon informiert, sind die Unternehmen, welche einer multinationalen Unternehmensgruppe mit einem Umsatz von mehr als Mio. 750 Euro angehören, nunmehr verpflichtet, das CbCR abzugeben. Meldepflichtig sind folgende Angaben: kumulierte Umsatzerlöse und sonstige Erträge, Jahresergebnis vor Ertragsteuern, gezahlte Ertragsteuern, Stamm- oder Grundkapital, kumuliertes Jahresergebnis vor Ertragsteuern, Zahl der Beschäftigten, materielle Vermögenswerte). Diese Angaben sind nach einzelnen Ländern und einzelnen Gesellschaften zu machen. Zugleich ist anzugeben, welches Unternehmen (welche Konzernobergesellschaft) meldepflichtig ist. Tschechische Tochtergesellschaften erfüllen die Meldepflicht durch Einreichung der Anzeige über meldepflichtige Unternehmen beim Zentralamt für Steuern. Nach dem Änderungsgesetz ist die Meldung bis zum 31. Oktober 2017 abzugeben (zuerst bis zum 30. September). Die Abgabefrist für das CbCR wird nicht geändert. Das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie wurde dem Senat zugeleitet. Das Gesetz muss nunmehr im Senat besprochen werden. Sollte sich der Gesetzesentwurf ändern, werden wir Sie selbstverständlich informieren.

Kontakt

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Mgr. Jakub Šotník

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

Associate Partner

+420 236 1632 10

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