Das neue tschechische Gesetz über den Zahlungsverkehr: Prüfung von Zahlungen im Internet nun auch per Selfie

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Einleitend:​

Am 13. Januar 2018 trat in der Tschechischen Republik das neue Gesetz über den Zahlungsverkehr Nr. 370/2017 Slg. in Kraft, welches die ursprüngliche Rechtsvorschrift von 2009 aufhob und ersetzte. Mit Blick auf den Umfang der Änderungen wurde einem neuen Gesetz Vorrang vor einer bloßen Novellierung eingeräumt. Das neue Gesetz wurde u.a. auch mit dem Ziel einer Umsetzung der europäischen Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (die sog. „PSD 2“) angenommen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Bereiche der Sicherheit von Zahlungen im Internet, der Stärkung von Rechten der Nutzer von Zahlungsdiensten und der hieraus folgenden neuen Pflichten für Erbringer von Zahlungsdiensten. Das Gesetz führt ferner Regeln für moderne Zahlungsmethoden mittels mobilen oder Internet-Apps ein. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen gegenüber der bisherigen Regelung bietet Ihnen der vorliegende Artikel.

​Starke Kundenauthentifizierung 

Die neuen Maßnahmen zielen auf die Gewährleistung einer größeren Sicherheit von Zahlungstransaktionen über das Internet oder andere elektronische Kanäle und auf einen besseren Schutz der Nutzer. Den entsprechenden höheren Standard einer Authentifizierung hielten die meisten Banken auch bisher bereits auf Grundlage einer Empfehlung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde ein, nun jedoch folgt die Pflicht zu einer sog. starken Kundenauthentifizierung direkt aus dem Gesetz. Die Identität des Zahlenden ist in zwei Schritten zu prüfen, die mindestens zwei der nachfolgenden Authentifizierungen kombinieren müssen: eine Authentifizierung durch eine Angabe, die nur dem Nutzer bekannt ist (d.h. Anmeldedaten, in der Regel ein Passwort, eine PIN etc.), und eine weitere Sache, die der Nutzer in seiner Verfügungsmacht hat (typischerweise ein Mobiltelefon, auf das eine SMS mit einem Prüfcode gesendet wird), oder gegebenenfalls auch biometrische Angaben des Nutzers, die mittels moderner Technologie erfasst werden (hierbei kann es sich um einen Fingerabdruck handeln, einen Irisscan, und laut dem offiziellen Kommentar zum neuen Gesetz auch ein Selfie).
 

Zahlungsauslösedienste

Neue „Zahlungsauslösedienste“ (Payment Initation Service) betreffen die Möglichkeit einer Eingabe von Zahlungen durch Dritte mittels mobilen und Internet-Apps zur Verwaltung der persönlichen Finanzen. Die Leistung besteht im Grunde darin, dass der Nutzer eine Zahlungsanweisung nicht über das Internet direkt an seine kontoführende Bank gibt, sondern dass die Transaktion über einen Dienstleister verläuft. Im Unterschied zu gängigen Überweisungen erhält der Empfänger der Zahlung bereits zum Zeitpunkt der Eingabe des Überweisungsauftrages eine Information darüber, ob hinreichend finanzielle Mittel überwiesen werden, sodass eine Ware oder Dienstleistung unmittelbar geliefert bzw. erbracht werden kann. Dies soll zu einer Beschleunigung von geschäftlichen Transaktionen führen. Es handelt sich um eine Alternative zu Kartenzahlungen über das Internet.
 

Kontoinformationsdienstleistungen

Eine weitere neue Dienstleistung besteht in sog. Kontoinformationsdienstleistungen (Account Information Service). Diese Dienstleistung soll Nutzern ermöglichen, Informationen über alle ihre Konten (bei verschiedenen Banken) mittels einer App abzurufen. Sie gründet auf der Weitergabe von Informationen über Konten mittels Internet durch einen Dienstleister, der nicht die kontoführende Bank ist. Der Nutzer kann dergestalt durch eine App Konten bei verschiedenen Banken verwalten bzw. mit dieser Überweisungen vornehmen. Diese Leistung kann erbracht werden durch Banken, Darlehenskassen etc. und durch ein neues, durch das Gesetz geregeltes Subjekt – einen entsprechenden Kontoinformationsdienstleister (der jedoch kein Bankensubjekt ist und keine anderen Zahlungsdienstleistungen als gerade Kontoinformationsdienstleistungen erbringen darf).
 

Herabsetzung der Haftungsgrenze des Nutzers bei einer nicht autorisierten Transaktion

Eine Stärkung von Rechten der Nutzer von Zahlungsdiensten erweist sich auch in der Einschränkung ihrer Haftung bei Verlust oder Entwendung und bei einem nachfolgenden Missbrauch einer Zahlungskarte durch Vornahme einer nicht autorisierten Transaktion. Falls es in diesem Fall z.B. zu einer Abhebung von Bargeld vor der Blockierung der Karte durch den Nutzer kommt, erstattet die Bank dem Nutzer einen Teil des Geldes, gleichwohl der Nutzer einen Verlust bis zu einer bestimmten Höhe zu tragen hat. Dieser Betrag belief sich bislang auf 150 EUR (oder ca. 3.900 CZK), das neue Gesetz über den Zahlungsverkehr legt eine niedrigere Grenze fest, und zwar 50 EUR (ca. 1300 CZK). Eine Ausnahme bleiben Fälle, in denen sich der Nutzer an einem Betrug selbst beteiligt oder er vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit seine Pflichten verletzt (falls er etwa den PIN-Code direkt auf der Karte oder auf einem Zettel in der Geldbörse vermerkt und der Dieb die Transaktion mit dieser PIN beim ersten Versuch bestätigt).
 

Blockierung von Mitteln

Das neue Gesetz über den Zahlungsverkehr regelt des Weiteren ausdrücklich eine Blockierung von finanziellen Mitteln auf dem Konto im Zusammenhang mit Kartentransaktionen. Hierzu kommt es typischerweise bei der Reservierung eines Hotelzimmers, bei der der Kunde die Nummer seiner Kreditkarte dem Händler zur Verfügung stellt und dieser nachfolgend den geschätzten Preis der Unterbringung blockiert. Neu wird festgelegt, dass Geldmittel auf einem Konto nur mit Zustimmung des Zahlenden blockiert werden können, sofern vorab nicht der genaue Betrag der Kartenzahlung bekannt ist, zu der der Empfänger oder der Zahlende mittels des Empfängers einen Zahlungsauftrag geben. Diese Zustimmung muss zu einem genauen Geldbetrag erteilt werden, der blockiert werden soll. Der Händler hat die Verpflichtung, den Kunden über eine vorläufige Blockierung von Mitteln auf der Zahlungskarte des Kunden zu informieren, und er kann den Betrag erst mit dessen Zustimmung blockieren. Sobald die Bank von der tatsächlichen Höhe des abzubuchenden Betrages Kenntnis hat, muss sie den Betrag entsprechend der Differenz zwischen dem blockierten Betrag und dem tatsächlich ausgegebenen Betrag sofort freigeben. Diese Maßnahme soll die Banken zwingen, Mittel ihrer Kunden nicht unangemessen lange zurückzuhalten.
 

Abschließend

Das neue tschechische Gesetz über den Zahlungsverkehr bringt zahlreiche Neuerungen, mit denen vor allem eine Stärkung der Rechte von Nutzern von Zahlungsdiensten, eine Vereinfachung eines Zugangs zu den eigenen Finanzen und neue Pflichten für Banken verbunden sind. Einige der neu regulierten Leistungen nutzen Kunden und Banken bereits aktiv, mit anderen Maßnahmen werden sich beide Seiten in der Praxis noch vertraut machen müssen. Falls Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema oder an anderen Beratungsleistungen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Kontakt

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Mgr. Miloš Škamrada

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

Associate Partner

+420 530 3005 72

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