Kurzmitteilungen Recht

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​Vorkaufsrecht an Miteigentumsanteil an einer Immobilie kehrt zurück

Ab dem 1. Januar 2018 muss bei einer Übertragung von Miteigentumsanteilen an Immobilien das gesetzliche Vorkaufsrecht beachtet werden, das nach einigen Jahren in die tschechische Rechtsordnung zurückkehrt.

Von diesem Tag an gilt, dass, falls ein Miteigentümer einer Immobilie seinen Miteigentumsanteil an dieser Immobilie überträgt, die anderen Miteigentümer an diesem ein Vorkaufsrecht haben, es sei denn, es handelt sich um eine Übertragung auf eine nahestehende Person (Ehepartner, Elternteil, Geschwister etc.). Ein Vorkaufsrechte genießen die anderen Miteigentümer auch im Falle einer unentgeltlichen Übertragung, wie z.B. einer Schenkung. Bei Verletzung des Vorkaufsrechts kann der Miteigentümer, dessen Vorkaufsrecht verletzt wurde, von dem Erwerber des Miteigentumsanteils verlangen, dass ihm der Miteigentumsanteil zu den gleichen Bedingungen angeboten wird, zu welchen ihn der Erwerber von dem ursprünglichen Miteigentümer erworben hat, wobei ihm selbstverständlich auch der gerichtliche Weg der Geltendmachung dieser Verpflichtung frei steht.

Kontakt: martina.pumprlova@roedl.com

Unternehmer unterschätzen GDPR

Die App SmartEmailing veröffentlichte eine Umfrage zum Thema der Einstellung der Unternehmer zu der neuen Datenschutz-Grundverordnung (GDPR). Der Umfrage zufolge bereiten sich lediglich 37,75 % der Befragten auf die Implementierung der GDPR vor, wobei 32,54 % der Unternehmer die Implementierung völlig ignorieren, 27,3 % der Befragten über die neue Pflicht keine Kenntnis haben und 1,2 % der Subjekte davon ausgehen, von der GDPR nicht betroffen zu sein.

Diese Einstellung muss sich für die Unternehmen wegen der drohenden hohen Sanktionen (bis 4 % des globalen Jahresumsatzes) nicht auszahlen. Es ist außerdem zu erwarten, dass parallel zu dem Inkrafttreten der GDPR eine Kampagne geführt wird, um die Betroffenen über ihre Rechte aufzuklären. Wir können daher von einem Anstieg datenschutzrechtlicher Streitigkeiten ausgehen. Andererseits haben die Unternehmer die Möglichkeit, im Rahmen von Prüfungen bzw. Audits ihre Daten zu klassifizieren und sie effizienter zu nutzen.

Kontakt: vaclav.svoboda@roedl.com 

Kontakt

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Mgr. Martina Pumprlova

Rechtsanwaltskonzipientin (Tschechische Rep.)

+420 236 1637 43

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