Gesetzlicher Mindestlohn und Branchenmindestlöhne in Deutschland

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  • Einleitend:​

Was ändert sich 2019 beim Mindestlohn?

Gesetzlicher Mindestlohn im Jahr 2019: 9,19 Euro​

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2017 8,84 Euro pro Stunde. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. Wenn die Bundesregierung diesem Vorschlag folgt, steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro.

  • Die Mindestlohn-Kommission hat sich am 26. Juni 2018 beraten und eine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro empfohlen.
  • Diesen Vorschlag richtet die Mindestlohnkommission dann an die Bundesregierung, die per Verordnung den neuen Mindestlohn festlegen wird, der dann ab dem 1.1.2019 gilt.



Welche Mindestlohn-Ausnahmen gelten noch in 2019?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin nicht für:
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
  • Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung,
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit,
  • Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet,
  • Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient,
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvor- bereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen,
  • ehrenamtlich Tätige.

Daneben galt für Tarifverträge, die Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn vorsehen, eine Übergangsfrist. Diese Frist ist inzwischen ausgelaufen. In keiner Branche darf 2019 (abgesehen von den oben genannten Personengruppen) weniger gezahlt werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht.


Branchen-Mindestlöhne im Jahr 2019: Mehrere Mindestlöhne steigen

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchen-Mindestlöhne. Diese werden von Ge­werkschaften und Arbeitgebern in einem Tarif­vertrag ausgehandelt und vom Staat für allgemein verbindlich erklärt. Branchen-Mindestlöhne gelten für alle Betriebe der Branche – auch für die, die nicht tarifgebunden sind. 

Übersicht aller aktuellen Branchen-Mindestlöhne.

Bereits feststehende Erhöhungen zum 1.1.2019:
In mehreren Branchen steht bereits fest, dass die Branchen-Mindestlöhne zum 1. Januar 2019 steigen:



Bereits feststehende Erhöhungen zu späteren Zeitpunkten im Laufe des Jahres 2019:

In anderen Branchen erhöhen sich die Branchen-Mindestlöhne in 2019 nicht bereits zum Jahresanfang, sondern zu einem späteren Zeitpunkt:



Branchen mit Branchen-Mindestlöhnen bis Dezember 2018 oder länger:

In folgenden Branchen gelten Branchenmindestlohn-Regelungen bis 31.12.2018 oder länger. Für 2019 kann es neue Regelungen geben:

  • Berufliche Aus- und Weiterbildung
  • Fleischindustrie
  • Geld- und Wertdienste
  • Gerüstbauerhandwerk
  • Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Kontakt

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JUDr. Thomas Britz

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

Associate Partner

+420 236 1637 70

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