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Bauvorschriften und das Sonnenlicht

Die Anforderung an einen bestimmten Grad an Sonnenlicht in Wohnungen verschwindet aus den Bauvorschriften der Stadt Prag. Der Rat der Hauptstadt Prag erklärte hierzu seine Zustimmung am 17. Juli 2018. Es ist zu betonen, dass es sich um eine der sehr strikten bautechnischen Anforderungen der amtlichen Bauvorschriften der Stadt Prag handelt, die eine Errichtung neuer Gebäude in Prag aktuell erschweren oder gar verhindern.  
 
Diese formale Bedingung machte im Grunde eine weitere Bebauung in Blockform oder einen Ausbau bestehender Gebäudeblöcke unmöglich, was zugleich auch eine effektive Nutzung von Bauparzellen erschwerte. Die Anforderung an hinreichendes Sonnenlicht schloss praktisch die Errichtung von Wohnhäusern aus, wenn diese nicht nach Osten oder Westen ausgerichtet waren – mit einer Abweichung von ca. 15°.
 
Nach den bisherigen Bauvorschriften der Stadt Prag gilt als eine hinreichend helle Wohnung nur eine solche Wohnung, in die am 1. März über die Dauer von 90 Minuten Sonnenlicht in ein Fenster in einer Höhe von mindestens 120 cm über dem Fußboden eines bewohnten Raumes fällt, und zwar in einem waagerechten Winkel von 25° von der Ebene der Fensteröffnung und bei einer Höhe der Sonne von mindestens 5° über dem Horizont. Ein Projekt, dass diese Definition nicht erfüllte, hatte bisher keine Chance auf Umsetzung.
 
Eine solche Sonnendurchflutung gehört im europäischen Vergleich nicht zu den üblichen Anforderungen baurechtlicher Vorschriften, sie entspricht nicht den aktuellen Trends bezüglich der Qualität des Wohnumfeldes und taucht fast ausschließlich in Bauvorschriften postkommunistischer Länder auf.
 
Abschließend bliebt zu unterstreichen, dass eine übermäßige Beschattung und Bebauung von Flächen auch weitere Bedingungen verhindern, wie etwa die Anforderung an Tageslicht und Abstände zwischen Bauten. 

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JUDr. Martin Švéda

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

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