Kurzmitteilungen Steuern

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  • ​Erhöhung des Basiszinssatzes der Tschechischen Zentralbank

Am 2. November 2018 wurde der Basiszinssatz durch die Tschechische Zentralbank um 25 Prozentpunkte auf 1,75% erhöht. Nach dem Basiszinssatz werden die Zinsen festgesetzt. Ab dem ersten Vierteljahr 2019 betragen die Zinsen 15,75% p.a.

 

  • Arbeitnehmer, die in einem anderen Staat sozialversichert sind

Durch das Abgeordnetenhaus wurde das Einkommensteuer-Änderungsgesetz verabschiedet. Ist ein Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedstaat oder in der Schweiz sozialversichert, wird seine Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage nach neuen Grundsätzen ermittelt – die Bemessungsgrundlage wird um Sozialversicherungsbeiträge erhöht, die der Arbeitgeber dem ausländischen Sozialversicherungsträger zu leisten hätte. Sollte das Änderungsgesetz am 1. Januar 2019 in Kraft treten, muss die Lohnsteuer für Januar 2019 nach der neuen Regelung einbehalten werden.

 

  • Aufhebung der Karenzfrist

Das Abgeordnetenhaus hat das Arbeitsgesetzbuch-Änderungsgesetz verabschiedet. Nach den neuen Regelungen hat der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung auch für erste drei Krankheitstage zu leisten. Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Karenzfrist wurde der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung von 25% auf 24,8% herabgesetzt.

 

  • Das Finanzamt prüft die Tachozähler bei Inspektionen

Das Finanzamt ist berechtigt, in die Aufzeichnungen der Prüfstellen Einsicht zu nehmen, um festzustellen, ob die gefahrenen Kilometer nach dem Tachozähler bei der Inspektion mit den gefahrenen Kilometern nach dem Fahrtenbuch übereinstimmen. Bei Differenzen zwischen den gefahrenen Kilometern nach dem Fahrtenbuch und der Aufzeichnung der Inspektionsstelle kann der Abzug der Fahrzeugkosten nur beschränkt möglich sein.

 

  • Kartenzahlung beim Finanzamt

Ab 1. Januar 2019 können die Verwaltungsgebühren sowie die durch den Gerichtsvollzieher des Finanzamts eingetriebenen Steuerrückstände bei allen Finanzämtern mit einer Karte bezahlt werden.

 

  • Ausländische Verpflegungspauschale für das Jahr 2019

Durch die Verordnung Nr. 254/2018 Gbl. wurde die Verpflegungspauschale bei Auslandsreisen für das Jahr 2019 festgesetzt. Bei Auslandsreisen u.a. i die Niederlande, nach Polen oder Kuba wird die Verpflegungspauschale erhöht.

Kontakt

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Ing. Martina Šotníková

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

Associate Partner

+420 236 1632 37

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