Die Absicherung von Ansprüchen in der Transaktion

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Der M&A -arkt in der Tschechischen Republik ist auch weiterhin aktiv, da das anhaltend niedrige Zinsniveau und die politischen und ökonomischen Unsicherheiten (BREXIT, Handelsstreit USA – China) dazu führen, dass Unternehmen eine Verfestigung ihrer kontinentaleuropäischen Basis verfolgen.

 

Allerdings können die Transaktionsspezialisten von Rödl & Partner verzeichnen, dass zum einen diese Akquisitionen nicht mehr um jeden Preis” durchgeführt werden, sondern sich die Be­wertungs­ansätze auf dem – zugegeben recht hohen – aktuellen Niveau einpendeln. Zum anderen wird der Absicherung möglicher Ansprüche, die einem Käufer im Rahmen einer Akquisition entstehen können, größerer Wert beigemessen. Dieses Thema führt ob seiner zentralen Wichtigkeit für den Erwerber aufgrund der zumindest temporären Abwälzung potentieller Risiken auf den Verkäufer und der gleich­zeitig resultierenden Haftung des Veräußerers auch nach Durchführung der Transaktion regel­mäßig zu langwierigen Diskussionen zwischen den Parteien, die bis zu einem Abbruch der Ver­handlung führen können.

 

Neben den klassischen Instrumenten einer Anspruchssicherung wie Einbehalt eines Teils des Kauf­preises, Freigabe in Tranchen über ein Treuhandkonto oder Bürgschaften Dritter (in der Regel Banken oder Konzerngesellschaften) erfreut sich das nicht mehr ganz so neue Institut der M&A Versicherung auch bei strategischen Investoren oder auch dem Mittelstand steigender Beliebtheit. Mit der Übertragung von Risiken aus Garantieerklärungen auf eine Versicherung erübrigen sich langwierige Treuhandkontolösungen, gleichzeitig ermöglicht eine solche Versicherungslösung dem Veräußerer, sich mit dem Abschluss der Transaktion auch haftungstechnisch von einer zukünftigen Verantwortung für die üblichen Risiken zu befreien und diese auf den Versicherer zu übertragen.

 

Grundlage der „W&I (warranty and indemnity)” Versicherung ist die frühzeitige Einbindung dieses Konzepts in den Transaktionsprozess, da eine solche Lösung die Kenntnisnahme der Versicherung und ihrer Berater von dem Due diligence Bericht voraussetzt. Nach Vorlage des Berichts an die Versicherung wird nachfolgend eine Erläuterung der Durchführung der Due diligence sowie der jeweiligen Feststellungen mit der Versicherung und ihren Beratern stattfinden, im Regelfall im Rahmen einer Telefonkonferenz.

 

Versicherbar sind grundsätzlich sämtliche unbekannten Risiken, die sich aus dem hinsichtlich des Zielobjekts abgegebenen Garantiekatalog ergeben, in Einzelfällen können sogar bekannte Risiken, deren Realisierung allerdings unwahrscheinlich ist, in den Versicherungsschutz mit einbezogen werden.

 

Es ist erfreulich anzumerken, dass nach unseren Erfahrungen der zeitliche Mehraufwand durch Einbindung der entsprechenden Makler und Versicherungen aufgrund des hohen Pro­fessionalisierungs­­grades sehr gering ist, allerdings erfordert die Lösung über eine Versicherung aufgrund der versicherungswirtschaftlichen Ansätze ein gewisses Mindesttransaktionsvolumen, um den entsprechenden Aufwand und die Prämie zu rechtfertigen.

 

Gerne stehen Ihnen die M&A Spezialisten von Rödl & Partner für nähere Fragen zur Verfügung.

 

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Hans-Ulrich Theobald

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