Kurzmitteilungen Recht - Änderungen bei der Regelung einer sog. Großen Havarei

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​Mit einer Novelle infolge des Gesetzes Nr. 135/2019 Slg. der Tschechischen Republik kam es mit Wirksamkeit zum 19. Juni 2019 zu Änderungen bei der Regelung einer Großen Havarei in der Binnenschifffahrt. Die ursprüngliche Gesetzesvorlage beinhaltete diese Regelung noch nicht, wurde jedoch nach Verhandlungen des Wirtschaftsausschusses des Abgeordnetenhauses in den Gesetzestext aufgenommen. Durch Annahme dieser Novelle wurde die bisherige Regelung einer Großen Havarei gemäß § 32 des Gesetzes Nr. 114/1995 Slg. über die Binnenschifffahrt aufgehoben. Zusammen mit dieser gesetzlichen Bestimmung wurden auch die Durchführungsbestimmungen § 29 bis 34 der Verordnung Nr. 222/1995 Slg. der Tschechischen Republik über Wasserwege, über den Schifffahrtsbetrieb in Häfen, über eine Große Havarei und die Beförderung gefährlicher Güter aufgehoben, in der bis zum 18. Juni 2019 Große Havareien detaillierter geregelt waren (vor allem bezüglich der Höhe der Ersatzzahlungen im Fall eines solchen Ereignisses). Die neuen Regeln einer Großen Havarei folgen aus den Bestimmungen § 31a bis 32 des Gesetzes über die Binnenschifffahrt. Diese neue Regelung zwingt die Parteien eines Beförderungsvertrages, sich selbst Rechte und Pflichten im Fall einer Großen Havarei festzulegen (im Vertrag selbst oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bzw. mit international gängigen Regeln wie den York-Antwerpener Regeln). Nach Aufhebung der § 29 bis 34 der Verordnung Nr. 222/1995 Slg. der Tschechischen Republik müssen Entschädigungen im Fall einer Großen Havarei nach der kurzgefassten Regelung des § 31a Abs. 1 des Gesetzes über die Binnenschifffahrt beurteilt werden, subsidiär gegebenenfalls nach einigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. der Tschechischen Republik, Bürgerliches Gesetzbuch. Mit Blick auf die Komplexität der bei einer Großen Havarei erwachsenen Beziehungen erscheint die aktuell bestehende kurze gesetzliche Regelung doch sehr unzureichend zu sein.    

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JUDr. Jiří Lojda

Právník (Tschechische Republik)

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