Einfuhr in der Corona-Krise zoll-und umsatzsteuerfrei

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Wegen der Corona-Krise hat die Finanzverwaltung auf ihrer Webseite ein Schreiben über die Befreiung der Einfuhr von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer veröffentlicht, die für tschechische Importeure interessant sein kann. Einige Befreiungen, die durch das Umsatzsteuergesetz oder das Zollrecht geregelt sind, sind allgemein gültig, einige sind nur während der Corona-Pandemie anzuwenden.
Eine vorübergehende Zollbefreiung gilt z.B. für öffentliche Behörden oder gemeinnützige und mildtätige Vereine, die Gegenstände für die Pandemie-Opfer einführen. Zoll- und umsatzsteuerfrei ist des Weiteren nicht nur die Einfuhr von Corona-Schutzmitteln an Leitstellen, sondern auch die Einfuhr von Gegenständen an weitere Subjekte, wenn Voraussetzungen der Finanzverwaltung erfüllt sind. Vollständigkeitshalber wur­de im Schreiben der Finanzverwaltung betont, dass eine zoll- und steuerfreie Einfuhr auch bei Privatkunden möglich ist. In diesem Fall ist die Befreiung in der Regel vom Warenwert abhängig.

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