Gravierende Änderungen der Frist für Steuererstattungen

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 Die Umsatzsteuer wird durch Finanzbehörden innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Abgabefrist erstattet. Im Entwurf des AO-Änderungsgesetzes, das frühestens am 1. Juli 2020 in Kraft treten sollte, wird die Erstattungsfrist auf 45 Tage verlängert. Am 21. April 2020 hat die Regierung im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen den Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes verabschiedet, nach dem bis Ende des Jahres 2020 die Erstattungsfrist von 30 Tagen beibehalten bleiben sollte. Diese Frist sollte auch für die geplante Erstattung der unumstrittenen Umsatzsteuerbeträge gelten, die wegen einer anhängigen Außenprüfung nicht erstattet wurden. 

Wegen abwesender Abgeordneten konnte am 22. April der Entwurf des AO-Änderungsgesetzes im Senat nicht überstimmt werden. Die neue Abgabeordnung einschl. der Ermäßigung des jährlichen Zinssatzes für Nachzahlungszinsen um 6 Prozentpunkte oder des Online-Finanzamtes MOJE daně (MEIN Elster) wurde nicht verabschiedet. Die Umsatzsteuer ist von Finanzämtern weiterhin innerhalb von 30 Tagen nach Ab­lauf der Ab­gabefrist zu erstatten.

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Ing. Klára Sauerová

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