Umsetzung der neuen Meldepflicht nach der EU-Amtshilferichtlinie (DAC6)

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Am 14. August 2020 wurde ein Gesetz verkündet, durch das ins tschechische Recht die neue Meldepflicht für grenz­über­schreitenden Steuergestaltungen nach der DAC 6 umgesetzt wurde.

Das neue Gesetz tritt am 01. September in Kraft. Die EU hat vorgeschlagen, Meldefristen für grenz­über­schreitenden Steuergestaltungen wegen der der Corona-Pandemie zu verlängern. Die Fristverlängerung wird durch die Verordnung der tschechischen Re­gierung geregelt, die im September 2020 in Kraft treten soll. Da jedoch Deutschland die Fristverlängerung nicht eingeführt hat, muss die Meldepflicht von sog. alten grenz­über­schreitenden Steuergestaltungen bis Ende August 2020 erfüllt werden.

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Ing. Mgr. Veronika Dudková

Tax Consultant (Tschechische Republik)

Senior Associate

+420 236 1632 71

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