Aktuelles zur DAC 6

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In der September-Ausgabe unseres Newsletters haben Sie informiert,
dass die DAC 6, die Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen - Gestaltungen, die mehr als einen Mitgliedstaat oder mindestens einen Mitgliedstaat und einen oder mehrere Drittstaaten betreffen – einführt, ins tschechische Recht umgesetzt wurde.

 

Es wird nicht nur der Begriff Steuergestaltungen, sondern auch der Begriff Gestaltungen verwendet. Die Annahme, dass die Mitteilungspflicht nur für komplizierte Steuergestaltungen - große Konzerne wie Starbucks oder Google - vorgesehen ist, ist nicht richtig. Nach Erfahrung unserer deutschen Kollegen können auch relativ einfache Unternehmensgruppen meldepflichtig sein.

 

Nicht nur in Tschechien, sondern auch in anderen Mitgliedstaaten ist die praktische Anwendung der neuen Mitteilungspflicht umstritten. Von der Steuerberaterkammer werden Fragen erarbeitet, die an das Finanzministerium gestellt werden. Die Antworten sollten den Steuerpflichtigen mehr Sicherheit geben.

 

Seit 19. Oktober 2020 kann ein elektronischer Meldevordruck im Online-Portal der Finanzverwaltung abgerufen werden. An diesem Vordruck sollten Ende des Jahres ziemlich viele Steuerpflichtige interessiert sein.

 

Grenzüberschreitende Steuergestaltungen, die den ersten Schritt der Umsetzung zwischen dem 01. Juli 2020 und 29. August 2020 gemacht haben, sind ab Ende Januar 2021 meldepflichtig. Dieselbe Meldefrist gilt „markfähige" oder „maßgeschneiderte"  Gestaltungen, die bis zum 31. Dezember 2020 zur Umsetzung bereitgestellt wurden, deren Nutzer zum 31. Dezember 2020 zur Umsetzung bereit waren oder von ihnen der erste Schritt der Umsetzung bis zum 31. Dezember 2020 gemacht wurde. Die Frist, innerhalb der die Mitteilungspflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zu erfüllen ist, bei denen der erste Schritt der Umsetzung zwischen dem 25. Juni 2018 und dem 30. Juni 2020 gemacht wurde, wurde bis zum 28. Februar 2021 verlängert. Bis Ende April 2021 sind Änderungen zu melden, die marktfähige Steuergestaltungen betreffen, deren meldepflichtigen Ereignisse bis Ende 2020 eingetreten sind.

 

Über die aktuelle Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Kontakt

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Ing. Mgr. Veronika Dudková

Tax Consultant (Tschechische Republik)

Senior Associate

+420 236 1632 71

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