Entwurf der Zielsetzung des Rechnungslegungsgesetzes verabschiedet

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Am 5. Oktober 2020 wurde durch die tschechische Regierung ein Entwurf der Zielsetzung des Rechnungslegungsgesetzes verabschiedet. Damit wurde der erste Schritt zum Rechnungslegungsmodernisierungsgesetzes unternommen.

 

Nach dem Entwurf können u.a. Buchungen in der Funktionswährung vorgenommen oder Jahresabschlüsse einiger Kapitalmarktunternehmen nach IFRS erstellt werden. Durch das Rechnungslegungsmodernisierungsgesetz sollten mehrere wichtige Änderungen eingeführt werden, wobei u.a. generelle Bilanzierungsgrundsätze und wichtige Begriffe neu definiert werden sollten. Des Weiteren sollte die dynamische Entwicklung der Digitalisierung berücksichtigt werden.

 

Da der Entwurf des Rechnungslegungsmodernisierungsgesetz der Regierung von der stellvertretenden Ministerpräsidentin und Finanzministerin bis zum 30. Juni 2022 vorgelegt werden sollte, gehen wir davon aus, dass in den nächsten zwei bis drei Jahren keine grundlegenden Änderungen der Bilanzierungspraxis eintreten sollten.

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Ing. Pavlína Michalcová

Auditor (Tschechische Rep.)

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