Vorbereitet für den harten Brexit?

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Der EU-Austritt des Vereinigten Königsreichs erfolgte am 01. Februar 2020 um 24:00 Uhr. Bis Jahresende gilt eine Übergangsphase, in der Verpflichtungen gegenüber der EU erfüllt und langfristige Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königsreichs und der Europäischen Union neu ausgehandelt werden sollen. Aus den bisherigen Gesprächen zwischen Großbritannien und EU lässt sich schlussfolgern, dass die Geschäftsbeziehungen durch kein Abkommen geregelt werden. Wie wirkt sich das auf die Umsatzsteuer aus?

 

Wird kein Abkommen über den Austritt Großbritanniens aus der EU abgeschlossen, wird das Vereinigte Königsreich umsatzsteuerrechtlich zum Drittland. Die Lieferungen aus oder nach Großbritannien stellen somit Ausfuhrlieferungen dar und sind zu verzollen. Es ist notwendig, für diese neue Lage vorbereitet zu sein. Allen Wirtschaftsbeteiligten, die Waren nach Großbritannien liefern, wird von zuständigen britischen Behörden die EORI-Nummer vergeben. Die Wirtschaftsbeteiligten müssen zollrechtliche Vorschriften einhalten und über eine dafür erforderliche spezielle Software verfügen. Anderenfalls wird es nicht möglich sein, Waren in Großbritannien zu verzollen.

 

Großbritannien wird auch eigene Regelungen für steuerfreie Ausfuhrlieferungen einführen. Die Exporteure müssen sich damit zurechtfinden. 

 

Falls Großbritannien Ihr Geschäftspartner ist, empfehlen wir Ihnen, die Entwicklung nachzuprüfen, um auf die bevorstehenden Änderungen rechtzeitig reagieren zu können.

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