Durchschnittslohn für das Jahr 2021

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​Die Regierung hat den monatlichen Durchschnittslohn für das Jahr 2021 veröffentlicht. Er beträgt CZK 35.441,00.

 
Nach dem Durchschnittslohn für das Jahr 2021 werden die Beitragsbemessungsgrenze für Sozialver-sicherungsbeiträge, die Bemessungsgrenze für den progressiven Einkommensteuersatz sowie kran-ken- und somit auch altersrentenversicherungspflichtige monatliche Vergütungen von Arbeitneh-mern ermittelt. 

 
Die Beitragsbemessungsgrenze für Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2021, die des Weiteren als Bemessungsgrenze für den progressiven Einkommensteuersatz (Erhöhung des Steuersatzes von 15% um 7%) gilt, beträgt CZK 1.701.168,00 CZK (im Jahre 2020 betrug die CZK 1.672.080,00). Nach dem Einkommensteuer-Änderungsgesetz (Kurzmeldung des Abgeordnetenhauses Nr. 910) unterliegen jährliche Einkünfte, welche die Bemessungsgrenze von CZK 1.701.168 übersteigen, dem Steuersatz von 23%.

Kranken- und somit auch altersrentenversicherungspflichtige monatliche Bezüge von Arbeitneh-mern werden im Jahre 2021 auf CZK 3.500,00 erhöht. Übersteigen monatliche Vergütungen von Ar-beitnehmern diese Bemessungsgrenze, sind sie sozialversicherungspflichtig.

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