Outplacement – Unterstützung für freigesetzte Arbeitnehmer

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​Das Konzept des Outplacements stammt aus den Vereinigten Staaten von Amerika. Während sich diese Art Karriereberatung noch vor einigen Jahren vor allem an den Belangen von Führungs- und Fachkräften orientierte, weitet sie sich aktuell auf alle Berufsgruppen aus. Bisher kennen wir dieses Phänomen in erster Linie aus dem Ausland, jedoch etabliert sich das Outplacement sukzessive auch in der Tschechischen Republik.

 

Immer mehr Gesellschaften finanzieren Arbeitnehmern, die das Unternehmen verlassen, eine professionelle Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung. Im Gegenzug erwarten die Arbeitgeber die Unterzeichnung einer Aufhebungsvereinbarung. Ein Outplacement wird in der Regel als zusätzliche Leistung oder aber als Alternative zu einer Abfindung angeboten.

 
Bei Rödl & Partner läuft diese Art an Beratung unter der Bezeichnung „Outsourcing Projekt Outplacement“ (OPO). Wie bei allen anderen Projekten nutzen wir sich bietende Synergien unserer Kanzlei und realisieren maßgeschneiderte Aufträge unter Einbindung von Rechts- und Steuerberatern. In einer ersten Phase erstellen wir einen genauen Zeitplan für die Gesellschaft, in einer zweiten Phase widmen wir uns der Beratung entlassener Arbeitnehmer.

 
Bei dem Prozess, der dem Unternehmen helfen soll, die mit Entlassungen – Massenentlassungen oder Freisetzungen von Einzelpersonen – verbundenen organisatorischen Veränderungen zu bewältigen, kombinieren wir in der Regel einen individuellen Ansatz mit Gruppenschulungen.  

     
Im Fall von Massenentlassungen verfügen wir über reiche Erfahrungen bei der Einbindung von Gewerkschaften. Unsere Spezialisten für das Kollektivarbeitsrecht etwa können mit der Gewerkschaft in Verhandlungen treten und auf den Abschluss einer Vereinbarung hinarbeiten, die die Arbeitnehmer dazu motiviert, den Prozess einer Produktionseinstellung etc. bis zum Ende mitzutragen.

 
Gekündigte Arbeitnehmer unterstützen wir bei einer effektiven Suche nach einer neuen Stelle. Wir geben Ihnen die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, wir konsultieren das Abfassen z.B. eines Lebenslaufes oder weiterer Dokumente, wir üben die Suche nach Informationen in verschiedenen Informationsquellen, den Aufbau von Kontaktnetzen, eine verbesserte Kommunikation und Selbstdarstellung oder die korrekte Weitergabe erforderlicher Informationen.

 
Wo liegt – neben der Wahrung des guten Rufes des Unternehmens – für den entlassenden Arbeitgeber der Vorteil eines solchen Vorgehens? In erster Linie in einer Optimierung der Personalkosten. Zudem kann er negative Referenzen der freigesetzten Arbeitnehmer und ein hiermit gegebenenfalls verbundenes schlechtes Image des Unternehmens nach Außen vermeiden. Ausgeschlossen werden dergestalt auch negative Reaktionen innerhalb des Unternehmens und etwaige Gerichtsverfahren. 

 
Nicht zuletzt stellt sich die Frage, warum eine solche Leistung außerhalb des eigenen Unternehmens eingekauft werden sollte. Die Antwort hierauf ist so einfach wie überzeugend: Ein externer Berater ist unparteiisch, persönliche Bindungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden derart ausgeschlossen. Der hinzugezogene Spezialist verfügt zudem über praktische Erfahrungen mit der Umsetzung von Outplacement-Projekten bei anderen Gesellschaften.

 
In unserem Fall können wir entlassene Arbeitnehmer mit Firmen in Kontakt bringen, die wiederum Arbeitskräfte suchen (sog. Replacement). Betriebsbedingte Änderungen stehen in Krisenzeiten wie diesen in vielen Unternehmen auf der Tagesordnung. Und wir können jederzeit Hilfestellung leisten.

Kontakt ‭[2]‬

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Alena Spilková

Unternehmensberaterin (Tschechische Republik)

Associate Partner

+420 236 1637 70

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JUDr. Thomas Britz

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

Associate Partner

+420 236 1637 70

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