Veröffentlichung des Einkommensteuer-Änderungsgesetzes

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​Am 31. Dezember 2020 wurde im Gesetzblatt unter der Nummer 609/2020 Gbl. das seit Langem disku-tierte Einkommensteuer-Änderungsgesetz veröffentlicht. Es ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Das Änderungsgesetz bringt vor allem folgende Neuigkeiten mit sich:

  • Abschaffung des um Sozialabgaben erhöhten Bruttolohns;
  • Erhöhung des Grundfreibetrags;
  • Einführung eines Verpflegungspauschbetrags;
  • Wahlrecht für außerplanmäßige Abschreibungen;
  • Erhöhung der aktivierungspflichtigen Untergrenze für bewegliche Wirtschaftsgüter und den Modernisierungsaufwand; 

 

Aufhebung der steuerrechtlichen Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter.
Außerplanmäßige Abschreibungen, die Erhöhung der aktivierungspflichtigen Untergrenze für bewegli-che Wirtschaftsgüter und den Modernisierungsaufwand und sowie die Einführung des Maßgeblich-keitsgrundsatzes für immaterielle Wirtschaftsgüter können bereits für das Jahr 2020 angewandt wer-den.

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